Parlamentarische Anfrage - O-000029/2014Parlamentarische Anfrage
O-000029/2014

Auf dem Weg zur Ausmerzung von Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000029/2014
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Mikael Gustafsson, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Verfahren : 2014/2511(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000029/2014
Eingereichte Texte :
O-000029/2014 (B7-0106/2014)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Am 25. November 2013 hat die Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, die sich mit verschiedenen Aspekten der Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen befasst, einem stark emotional belasteten Thema, von dem schätzungsweise mehr als 125 Millionen Frauen weltweit und 500 000 in der EU betroffen sind.

Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien (Englisch: female genital mutilation; FGM) ist international als Verletzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen anerkannt. Sie ist eine der grausamsten Formen von Gewalt gegen Frauen. Diese Praxis hat ernsthafte kurz- und langfristige physische und psychologische Folgen für die Opfer.

Das Parlament hat mehrere Entschließungen zu diesem Thema angenommen, darunter jene vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union und jene vom 14. Juni 2012 zur Ausmerzung der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen. Derzeit arbeitet es an einem Initiativbericht mit Rechtsetzungsinitiative über die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, in den die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen als Form der geschlechtsbezogenen Gewalt uneingeschränkt Eingang findet.

Beabsichtigt die Kommission, unverzüglich eine umfassende Gesamtstrategie sowie einen umfassenden Aktionsplan zu Gewalt gegen Frauen und FGM vorzuschlagen und darin verschiedene Aspekte wie Prävention und Schutz anzusprechen?

Ist die Kommission nicht auch der Auffassung, dass ein Rechtsakt der EU, der darauf abzielt, vorbeugende Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt zu treffen, ein besseres Instrument zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen in der EU, einschließlich Genitalverstümmelung, wäre?

Wie geht die Kommission diesbezüglich im Rahmen ihrer Politik im Bereich der Außenbeziehungen vor, und kann sie sich dazu äußern, ob bzw. welche Bedingungen Drittstaaten im Gegenzug für Hilfsleistungen auferlegt werden, um zu gewährleisten, dass sich Drittstaaten entschieden gegen die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen stellen?