Alarmierender Mangel bei den Mitteln für Zahlungen zur Finanzierung der EU-Außenhilfe
31.3.2014
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000053/2014
an den Rat
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Eva Joly, im Namen des Entwicklungsausschuss
Nach neuesten Angaben der Kommission besteht 2014 ein schwerer Mangel an Mitteln für Zahlungen im Bereich humanitäre Hilfe. Ein Drittel aller 2014 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Bereich wurden bereits verwendet, und es wird von einem Fehlbetrag in Höhe von 400 Mio. EUR für 2014 ausgegangen, wovon 150 Mio. EUR bereits im Juli 2013 fehlten.
Dies hindert die EU nicht nur daran, offene Rechnungen zu begleichen, sondern steht auch der Programmplanung und Einleitung neuer, im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2014 geplanter Maßnahmen im Wege.
Der Mittelengpass wirkt sich auf andere externe Finanzierungsinstrumente (wie das Instrument für Stabilität und Frieden und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte) aus, für die einigen Quellen zufolge ein zusätzlicher Betrag von mindestens 100 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen erforderlich ist, da hier der kritische Punkt bereits im Juni 2014 erreicht sein wird. Die Situation könnte sich weiter verschärfen, falls es durch das Hilfspaket für die Ukraine, das am 6. März 2014 vom Europäischen Rat auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags verabschiedet wurde, notwendig wird, über die im Rahmen des Haushaltsplans 2014 vereinbarten Mittel hinaus zusätzliche Beträge zur Verfügung zu stellen.
1. Ist der Rat − im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen, die zusammen mit dem Haushaltsplan der EU für das Jahr 2014 angenommen wurde und in der sich alle drei Organe verpflichtet haben, dafür zu sorgen, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Union ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachkommen kann – bereit, einen Kommissionvorschlag in Form eines Berichtigungshaushaltsplans für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Zahlungen zügig anzunehmen?
2. Kann der Rat – angesichts der Tatsache, dass sich der Mangel bei den Mitteln für Zahlungen erheblich auf die humanitäre Hilfe und eine Reihe anderer Politikbereiche der EU auswirkt − bestätigen, dass er bereit ist, alle Flexibilitätsmechanismen, die in der neuen Verordnung zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014−2020 und in der interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen sind, einschließlich des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben, zu nutzen, um auf die Situation zu reagieren?