Parlamentarische Anfrage - O-000001/2015Parlamentarische Anfrage
O-000001/2015

Sachverständigengruppe der Kommission für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000001/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Pavel Svoboda, Jean-Marie Cavada, Angel Dzhambazki, im Namen des Rechtsausschuss

Verfahren : 2014/2972(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000001/2015
Eingereichte Texte :
O-000001/2015 (B8-0102/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Mit der Verordnung (EU) Nr. 386/2012 werden dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) verschiedene Aufgaben übertragen, die darauf abzielen, das Vorgehen bei der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu erleichtern und zu unterstützen. Bei der Durchführung dieser Aufgaben ist vorgesehen, dass das HABM Zusammenkünfte von Sachverständigen im Rahmen der Beobachtungsstelle organisiert, verwaltet und unterstützt. Darüber hinaus muss sich das Amt mit anderen Behörden auf nationaler, europäischer und gegebenenfalls internationaler Ebene beraten und mit ihnen zusammenarbeiten, Synergien mit den von diesen Behörden wahrgenommenen Tätigkeiten schaffen und Doppelarbeit vermeiden.

Wie im EU-Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen, wird mit dem Beschluss C(2014) 6449 der Kommission vom 16. September 2014 eine Sachverständigengruppe zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums eingesetzt. Einige ihrer Aufgaben scheinen eine Ähnlichkeit mit denen der Beobachtungsstelle aufzuweisen, insbesondere was die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und den Austausch bewährter Verfahren betrifft.

1. Kann die Kommission die Unterschiede zwischen den der Beobachtungsstelle und den der Sachverständigengruppe zu den Rechten des geistigen Eigentums übertragenen Aufgaben erläutern? Kann sie insbesondere den Mehrwert darlegen, den die Sachverständigengruppe im Vergleich zu der Gruppe bietet, die bereits im Rahmen der Beobachtungsstelle besteht?

2. Kann die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die Einsetzung dieser Gruppe finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen wird, gewährleisten, dass es keine Doppelarbeit und somit auch keine unnötigen Ausgaben geben wird, die dem Ziel zuwiderlaufen, Mittel zu rationalisieren?

3. Kann die Kommission bestätigen, dass das Parlament eingeladen wird, Sachverständige zu entsenden, um den Zusammenkünften der Gruppe als Beobachter beizuwohnen?