Parlamentarische Anfrage - O-000003/2015Parlamentarische Anfrage
O-000003/2015

Null Toleranz für Genitalverstümmelung bei Frauen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000003/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Iratxe García Pérez, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Verfahren : 2014/2988(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000003/2015
Eingereichte Texte :
O-000003/2015 (B8-0104/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Kommission verfolgt in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)“ vom 25 November 2013 (COM(2013)0833) einen ganzheitlichen und horizontalen Ansatz zur Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung (FMG – female genital mutilation). Es werden darin Maßnahmen, jedoch keine Fristen aufgeführt. Das Europäische Parlament ist besorgt über die praktischen Aspekte der Umsetzung dieses Aktionsplans und der anderen politischen und rechtlichen Instrumente, die der EU für die Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der EU und darüber hinaus zur Verfügung stehen.

Welche Maßnahmen hat die Kommission bisher ergriffen, um für die Umsetzung der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5./6. Juni 2014 ausgesprochenen Empfehlungen zu sorgen? Welche konkreten Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, als Teil der Folgemaßnahmen im Anschluss an die UN-Aktionsplattform von Peking durch die EU spezifische Indikatoren zur Genitalverstümmelung bei Frauen zu entwickeln? In der genannten Mitteilung räumt die Kommission Folgendes ein: „Rechtsvorschriften, wirksame Strafverfolgung und die Verurteilung sich strafbar gemachter Eltern und ‚Praktiker‘ scheinen als Abschreckungsmaßnahmen wirksam zu sein [...].“

Wie wird die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Rechtsvorschriften, durch die die Genitalverstümmelung bei Frauen verboten wird, zu erlassen und durchzusetzen[1] , und wie wird die Kommission in ihren auswärtigen Beziehungen zu dieser Politik beitragen? Welche Maßnahmen werden insbesondere ergriffen, damit die Mitgliedstaaten konsistenter Sanktionen gegen „Praktiker“ verhängen? Werden die Mitarbeiter des Europäischen Auswärtigen Dienstes in allen Delegationen angemessen geschult?

Ist die Kommission gewillt, lebenswichtige Unterstützungsdienste zu finanzieren, wie dies vom Beratenden Ausschuss für die Gleichstellung von Männern und Frauen empfohlen wird?[2] Welche konkreten Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um im Rahmen der neugefassten Richtlinie für Asylverfahren (2013/32/EU) den Schutz von Asylbewerbern, die Angaben zu Genitalverstümmelung bei Frauen machen, zu gewährleisten?

Wie wird die Kommission sicherstellen, dass ihre Arbeit zur operativen Planung im Bereich Justiz und Inneres mit den bestehenden Verpflichtungen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen verknüpft wird? Welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, damit die EU und die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Übereinkommens von Istanbul einhalten? Beabsichtigt die Kommission, den in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2014 aufgeführten Empfehlungen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen Folge zu leisten und in der nahen Zukunft einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, mit dem Maßnahmen eingeführt werden, um das Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu fördern und zu unterstützen?