Parlamentarische Anfrage - O-000005/2015Parlamentarische Anfrage
O-000005/2015

Auswirkungen der Beschränkungen Russlands auf ausländische Kraftverkehrsunternehmen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000005/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Michael Cramer, im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

Verfahren : 2015/2541(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000005/2015
Eingereichte Texte :
O-000005/2015 (B8-0105/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Am 7. August 2014 erließ die Russischen Föderation ein Einfuhrverbot für bestimmte Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, u. a. aus allen Mitgliedstaaten der EU. Für den Verkehrssektor bedeutet das Embargo ein Verbot der Einreise von Fahrzeugen, die Agrarprodukte und Lebensmittel transportieren, und somit einen erheblichen Verlust von Verträgen. Die Russischen Föderation behindert auch die Durchfuhr von Lebensmitteln und Agrarprodukten, für die das Embargo gilt, über ihr Staatsgebiet in Drittländer, zum Beispiel, indem sie für solche Transporte Eskorten verlangt, den Preis für Garantien für Unternehmen, die von dem Embargo betroffene Waren transportieren, um ein Zehnfaches erhöht, und sogar indem sie solche Durchfuhren ganz verhindert. Der russische Markt ist für internationale Güterkraftverkehrsunternehmen aus der EU wirtschaftlich attraktiv, insbesondere für diejenigen, die ihren Sitz in den Nachbarländern Russlands haben, was der Nähe, Größe und dem Entwicklungspotenzial geschuldet ist. Die Kommission hat auf diese Beschränkungen Russlands bereits reagiert, indem sie kurzfristige Maßnahmen zur Marktstützung im Wert von deutlich über 155 Millionen EUR eingeführt hat, um Probleme des Marktüberschusses bei Obst, Gemüse und Milchprodukten zu bewältigen. Die Auswirkungen auf den Markt für den Transport dieser Produkte wurden bisher jedoch vernachlässigt. Es gilt zu beachten, dass die von der Russischen Föderation importierten Waren (hauptsächlich Lebensmittel und Industrieerzeugnisse) in erster Linie zu Lande transportiert werden. Für Güterkraftverkehrsunternehmen, die sich auf den Transport von Lebensmitteln spezialisieren (und die in entsprechende Fuhrparks und Kühlfahrzeuge investiert haben) bedeutet das Embargo Russlands den Verlust des Großteils ihrer Verträge.

In der letzten Sitzung der Gruppe „Straßenverkehr“ des Internationalen Verkehrsforums, die am 25. und 26. September 2014 in Paris abgehalten wurde, hat ein russischer Vertreter zudem angekündigt, dass Russland den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr auf seinem Staatsgebiet weiter beschränken werde, indem es ab 1. Januar 2015 die Anzahl der auf russischem Staatsgebiet gültigen EKVM-Genehmigungen von 67 auf 16 verringern werde.

1. Ist sich die Kommission vor diesem Hintergrund darüber bewusst, wie ernst die derzeitige Lage ist, und kennt sie alle Konsequenzen, die diese Beschränkungen Russlands für Güterkraftverkehrsunternehmen aus der EU haben?

2. Kann die Kommission genaue Angaben über die Verluste für die EU-Wirtschaft aufgrund dieser Beschränkungen Russlands bereitstellen, insbesondere im Verkehrssektor?

3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die neue Kommission zu ergreifen, um eine weitere Verschlechterung der Lage für die Güterkraftverkehrsunternehmen der EU zu verhindern?

4. Wie beabsichtigt die neue Kommission angesichts der Auswirkungen dieser Beschränkungen Russlands auf die EU-Wirtschaft als Ganzes tätig zu werden, insbesondere im Verkehrssektor?

5. Beabsichtigt die Kommission, im Ausschuss für Handelspolitik Maßnahmen zu ergreifen, um eine Beschwerde gegen Russland in der WTO vorzubereiten?