Die Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA)
9.4.2015
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000036/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Linda McAvan, im Namen des Entwicklungsausschuss
2005 haben sich die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis 2015 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen (Mitgliedstaaten, die der EU 2004 oder später beigetreten sind, haben zugesagt, sich um eine Erhöhung auf 0,33 % bis 2015 zu bemühen).
2013 hatten vier Mitgliedstaaten ihr Ziel hinsichtlich der Höhe ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe erreicht oder überschritten; die öffentliche Entwicklungshilfe der EU insgesamt belief sich auf 0,43 % des BNE.
1. Welche weiteren Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen hinsichtlich der öffentlichen Entwicklungshilfe im Vorfeld der Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, die vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba stattfinden wird, bestätigen?
2. Stimmt die Kommission der Ansicht zu, dass eine fortgesetzte und verstärkte Verpflichtung hinsichtlich der Bereitstellung öffentlicher Entwicklungshilfe auch für den Erfolg der internationalen Konferenzen in Addis Abeba, New York und Paris in diesem Jahr außerordentlich wichtig ist, auf denen Abkommen über Entwicklungsfinanzierung, über Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und über Klimaschutz bis 2030 abgeschlossen werden sollen?