Parlamentarische Anfrage - O-000094/2015Parlamentarische Anfrage
O-000094/2015

Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach den Hacking-Team-Enthüllungen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000094/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Marietje Schaake, im Namen der ALDE-Fraktion

Verfahren : 2015/2882(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000094/2015
Eingereichte Texte :
O-000094/2015 (B8-0756/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

In diesem Sommer sorgte ein Hacker-Angriff auf das italienische Unternehmen Hacking Team, das in der ganzen Welt Spähsoftware verkauft, für Aufruhr. Derartige Instrumente ermöglichen es Regierungen und anderen Nutzern, jede digitale Handlung einer bestimmten Person zu verfolgen und aufzuzeichnen. Inoffiziell veröffentlichte, interne Dokumente lassen erkennen, dass solche Instrumente vermarktet und an die Regierungen von Ländern verkauft wurden, deren Menschenrechtsbilanz von der EU kritisiert wurde, darunter Aserbaidschan, Bahrain, Ägypten, Marokko und Usbekistan. Aus den Dokumenten geht ferner hervor, dass Hacking Team möglicherweise gegen die von der EU gegen Russland und Sudan verhängten Sanktionen verstoßen hat, indem es Systeme verkauft hat, mit denen die Menschenrechte von Journalisten, Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten verletzt werden können. Zwar wird das besagte Unternehmen nach dem Hacker-Angriff möglicherweise von der Bildfläche verschwinden, die Technologie, die es anbietet, und die Branche, zu der es gehört, werden jedoch bestehen bleiben. Dieser Markt ist nach wie vor weitgehend unreguliert. Beim Verkauf derartiger in die Privatsphäre eingreifender Instrumente mit doppeltem Verwendungszweck sind Transparenz und Rechenschaftspflicht erforderlich. Interne Vorschriften über die Sorgfaltspflicht und Bemühungen um Selbstregulierung sind nicht ausreichend, um der Vermarktung und dem Verkauf derartiger Systeme aus der EU an einige der schlimmsten Menschenrechtsverletzer weltweit vorzubeugen. Wie kann die EU Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten glaubhaft verurteilen, wenn es den Verkauf von Produkten genehmigt, die derartige Verletzungen ermöglichen?

1. Auf welche Weise plant die Kommission, gegen das spezifische Problem der Ausfuhr von Überwachungstechnologien aus der EU, einschließlich der unterschiedlichen Auslegung durch die verschiedenen nationalen Behörden, vorzugehen?

2. Wie bewertet die Kommission – vor dem Hintergrund der Hacking-Team-Enthüllungen – die Wirksamkeit der derzeit geltenden Verordnung (EG) Nr. 428/2009? Vertritt die Kommission die Auffassung, dass Hacking Team gegen die von der EU gegen Russland und Sudan verhängten Sanktionen verstoßen hat?

3. Auf welche Weise will die Kommission übertrieben strenge Kontrollen und einen übermäßigen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Sicherheitsinstrumenten zu Prüfzwecken, die die Forschung behindern könnten, vermeiden?