Parlamentarische Anfrage - O-000109/2015Parlamentarische Anfrage
O-000109/2015

Erneuerung des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000109/2015
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Linda McAvan, im Namen des Entwicklungsausschuss

Verfahren : 2015/2754(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000109/2015
Eingereichte Texte :
O-000109/2015 (B8-0762/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Der EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (2010–2015) hat erheblich zur Verstärkung und besseren Koordinierung der Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen beigetragen. Im Rahmen von Bewertungen des Aktionsplans wurden neben einer Reihe bedeutender Ergebnisse auch einige Schwachstellen bei der Umsetzung festgestellt. Mit dem neuen Aktionsplan für den Zeitraum 2016–2020 sollen diese Mängel beseitigt werden, um eine stabile Grundlage für Maßnahmen in drei vorgeschlagenen Kernbereichen zu schaffen: Schutz der körperlichen und seelischen Integrität von Frauen und Mädchen, Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Frauen und Stärkung der Berücksichtigung und Beteiligung von Frauen und Mädchen.

1. Teilt der Rat die Bedenken, die bei den Bewertungen des aktuellen Aktionsplan in Bezug auf die mangelhafte Umsetzung geäußert wurden, und – sollte dies der Fall sein – welches sind die größten Hindernisse und welche Lehren können im Hinblick auf die Verbesserung der Umsetzung des neuen Aktionsplans gezogen werden?

2. Stimmt der Rat den im neuen Aktionsplan ermittelten Prioritäten zu, und welches sind die größten Herausforderungen innerhalb der jeweiligen Kernbereiche?

3. Welchen Standpunkt vertritt der Rat hinsichtlich der Gewährleistung der Kohärenz des auswärtigen Handelns durch die Anwendung des Aktionsplans auf alle Bereiche der Außenpolitik, einschließlich politischer Dialoge mit Drittstaaten und Handel?

4. Wird der Rat vor dem Hintergrund der ermittelten Schwachstellen bei der Umsetzung des ersten Aktionsplans die Durchführung des zweiten Aktionsplans durch die Mitgliedstaaten überwachen und sie nachdrücklich auffordern, zu diesem Zweck ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sowohl im Inland als auch in den Botschaften bereitzustellen? Welche Vorgehensweisen zur Stärkung von Transparenz und Rechenschaftspflicht haben sich bewährt, um sicherzustellen, dass die Programmplanung gleichstellungsorientiert und auf die Bekämpfung der Ursachen von Ungleichheit ausgerichtet ist?

5. Verpflichtet sich der Rat dazu, die Halbzeitüberprüfung 2017 des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die Leistungsüberprüfung des 11. EEF heranzuziehen, um die Auswirkungen der durch das Finanzierungsinstrument und der aus dem EEF finanzierten Programme auf Frauen und Mädchen zu bewerten und die erforderlichen Umschichtungen vorzunehmen, um die Schwachstellen bei der Umsetzung des Aktionsplans und die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung für die Zeit nach 2015 in Angriff zu nehmen?

6. In welchem Maße und auf welche Weise hat die Kommission nach Ansicht des Rates die Komplementarität und Koordinierung ihrer Bemühungen im Bereich der Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen mit den Maßnahmen ihrer Mitgliedstaaten gefördert?