Menschenrechte in den Handelsverhandlungen EU-Vietnam
30.9.2015
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000116/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Bernd Lange, Marietje Schaake, im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam sind jetzt grundsätzlich abgeschlossen. Dieses Abkommen ist das erste Abkommen seiner Art, das die EU mit einem Entwicklungsland abgeschlossen hat. Frühere Handelsabkommen haben gezeigt, wie groß das Potenzial für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten ist.
In Bezug auf Vietnam gibt es eine Reihe von Bedenken in Punkto Menschenrechte, insbesondere was das Recht auf freie Meinungsäußerung betrifft. Nach dem 2012 unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) sind Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wesentliche Komponenten der allgemeinen Beziehungen zwischen der EU und Vietnam. Es kommt entscheidend darauf an, dass diese Fragen auch nach dem Abschluss der Verhandlungen weiter thematisiert werden.
1. Wie ist die Kommission bei den Verhandlungen mit Vietnam über ein Freihandelsabkommen auf Anliegen im Zusammenhang mit den Menschenrechten eingegangen?
2. Wie gedenkt die Kommission, die Entwicklungen auf dem Gebiet der Menschenrechte in Vietnam zu überwachen und auf Beiträge der unabhängigen Zivilgesellschaft zurückzugreifen, um die in dem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten?
3. Wie wird die Kommission bei künftigen Handelsverhandlungen und in der neuen Handelsstrategie, die sie vorzulegen gedenkt, auf das Verhältnis zwischen Handelsliberalisierung und Verbesserung der Menschenrechtslage eingehen?
4. Kann die Kommission umreißen, wie sie in den Handelsabkommen ein Gleichgewicht zwischen einer Politik des Engagements und einer Politik der Konditionalität herzustellen gedenkt?