Parlamentarische Anfrage - O-000126/2015Parlamentarische Anfrage
O-000126/2015

Beseitigung der Gewalt gegen Frauen in der EU

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000126/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Iratxe García Pérez, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Verfahren : 2015/2855(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000126/2015
Eingereichte Texte :
O-000126/2015 (B8-1105/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen ist darauf hinzuweisen, dass seit der Veröffentlichung der EU-weiten Umfrage der Grundrechteagentur im Jahr 2014 nur wenige Fortschritte bei der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erzielt wurden. Darüber hinaus werden den Behörden immer noch nur wenige Fälle von Misshandlung gemeldet, unter der Frauen in großem Umfang zu leiden haben. Vor einem Jahr erklärte die Kommission, dass sie die Überzeugung des Parlaments, dass „Gewalt gegen Frauen unmöglich gemacht werden muss“, teilt, und wies darauf hin, dass sich dies „auch in der neuen Strategie der Kommission zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern“, in der ein Kapitel über geschlechtsbezogene Gewalt vorgesehen ist, zeigen wird.

1. Wann wird die Kommission die neue Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern veröffentlichen, und welche Säulen werden vorgeschlagen, um sämtliche Formen von Gewalt gegen Frauen auf wirksame Weise zu bekämpfen? Könnte die Kommission in Ermangelung einer neuen Strategie in Erwägung ziehen, eine zielorientierte Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorzuschlagen, wie es vom Parlament gefordert wird? Wenn nicht, was ist der Grund dafür?

2. Welche rechtlichen Schritte und konkreten Maßnahmen hat die Kommission im vergangenen Jahr eingeleitet bzw. ergriffen, um das Verfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt der EU zu diesem Übereinkommen erfolgreich in die Wege zu leiten? Zu welchem Ergebnis hat die zu diesem Thema eingeleitete Studie geführt?

3. Kann die Kommission den derzeitigen Stand der Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung bewerten, und wann wird der Umsetzungsbericht veröffentlicht? Hält die Kommission es für notwendig, die Überleitungsklausel zu aktivieren und geschlechtsbezogene Gewalt als Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzustufen?

4. In welcher Form wird die Kommission mit anderen EU-Organen zusammenarbeiten, um 2017 zum Europäischen Jahr der Beendigung der Gewalt gegen Frauen zu erklären, was wiederholt als wichtige Sensibilisierungsmaßnahme gefordert wurde?

5. Wird die Kommission die bestehenden Rechtsvorschriften und Strafverfolgungsmechanismen überprüfen, um neu entstehende Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, wie z. B. Gewalt und Belästigung im Internet, wirksam bekämpfen zu können?