Inselregionen
26.1.2016
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000013/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Iskra Mihaylova, im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung
Inselregionen der NUTS-2- und NUTS-3-Ebene weisen gemeinsame und spezifische dauerhafte Merkmale und Eigenschaften auf, die sie von Regionen auf dem Festland klar unterscheiden. In Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird anerkannt, dass Inseln mit dauerhaften Nachteilen konfrontiert sind, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Im Rahmen der Vorbereitung des Finanzplanungszeitraums 2014–2020 erhielten die EU-Inselregionen der NUTS-2- und NUTS-3-Ebene jedoch keine fest zugewiesenen Finanzierungsmittel, sondern es wurde nur die Möglichkeit vorgesehen, die Kofinanzierungssätze für bestimmte Arten von Inseln nach Artikel 121 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 anzupassen.
– Kann die Kommission eine klare Definition der dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteile im Sinne von Artikel 174 AEUV geben, denen Inselregionen der NUTS-2- und NUTS-3-Ebene voraussichtlich ausgesetzt sein werden?
– Welche spezifischen Instrumente und Mittel der Kohäsionspolitik stehen zur Verfügung, um die Nachteile zu bewältigen, die durch die Insellage entstehen?
– Wie wird die Kommission künftig für die Vereinbarkeit mit Artikel 174 AEUV sorgen, was die Anerkennung dauerhafter Nachteile für Inselregionen der NUTS-2- und NUTS-3-Ebene als dauerhaftes Hindernis angeht, das die Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik beeinträchtigt?
– Ist die Kommission der Ansicht, dass neben dem BIP noch andere Indikatoren berücksichtigt werden könnten, die über die Messung der wirtschaftlichen Produktion hinausgehen und den Besonderheiten von Inseln Rechnung tragen, wie etwa der regionale Wettbewerbsindex, um die wirtschaftliche und soziale Anfälligkeit besser widerzuspiegeln, die durch die dauerhaften natürlichen Nachteile, die für solche Regionen bestehen, bedingt sind?