Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000082/2016 an die Kommission Artikel 128 der Geschäftsordnung Bernd Lange, Marietje Schaake, im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
Betrifft: Auswirkungen der US-Sanktionen auf die Geschäfte von EU-Unternehmen mit dem Iran
Im Oktober 2015 nahmen die E3+3 und Iran den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan an. Mit diesem Plan wird auch sichergestellt, dass das Nuklearprogramm Irans ausschließlich friedlich ausgerichtet ist – im Gegenzug sollen die Sanktionen aufgehoben werden Seitdem sind eine Reihe europäischer Regierungen sowie die Kommission zu offiziellen Besuchen nach Iran gereist. Obwohl jedoch die europäischen Handelssanktionen gegen Iran größtenteils aufgehoben wurden, haben europäische Unternehmen nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zum iranischen Markt. Das ist auf die extraterritorialen Auswirkungen der US-Sanktionen zurückzuführen. Dabei haben auch die Vereinigten Staaten den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan unterzeichnet und sind damit verpflichtet, sämtliche Sekundärsanktionen im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm des Iran aufzuheben. Da viele europäische Unternehmen auch in den USA tätig sind, drohen ihnen bei einem Verstoß gegen die amerikanischen Sanktionen Geldbußen oder sogar ein vollständiger Ausschluss vom Markt der USA. In diesem Zusammenhang stellen insbesondere die finanziellen Sanktionen der USA ein Problem dar Verstärkend kommt hinzu, dass es sich für europäische Unternehmen äußerst schwierig und aufwendig gestaltet, beim Finanzministerium der Vereinigten Staaten eine Befreiung von den Sanktionen zu erwirken – oft stehen sie dabei größeren Schwierigkeiten gegenüber als amerikanische Unternehmen. Durch die Sanktionen der Vereinigten Staaten wird der politische Spielraum der EU eingeschränkt.
1. Wie beurteilt die Kommission die derzeitige Lage, und welche Maßnahmen sind bisher ergriffen worden, um der im gemeinsamen umfassenden Aktionsplan zugesagten Lockerung der Sanktionen Folge zu leisten?
2. Inwiefern hat die Kommission die extraterritorialen Auswirkungen dieser Sanktionen gegenüber Vertretern der Regierung der Vereinigten Staaten zur Sprache gebracht, und wie wurde darauf reagiert?
3. Besteht nach Ansicht der Kommission Aussicht auf eine Lösung, sodass EU-Unternehmen ihren Tätigkeiten im Einklang mit der Politik der EU nachgehen können, ohne befürchten zu müssen, dass sie gegen die US-Sanktionen verstoßen bzw. ihnen entsprechende Geldbußen drohen?