Parlamentarische Anfrage - O-000122/2016Parlamentarische Anfrage
O-000122/2016

Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000122/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Anna Maria Corazza Bildt, Barbara Matera, Constance Le Grip, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Carlos Coelho, Birgit Collin-Langen, Mariya Gabriel, Francesc Gambús, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jeroen Lenaers, Elisabeth Morin-Chartier, Siegfried Mureşan, Alessandra Mussolini, Jan Olbrycht, Alojz Peterle, Sirpa Pietikäinen, Franck Proust, Sofia Ribeiro, Tokia Saïfi, Csaba Sógor, Dubravka Šuica, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Romana Tomc, Vladimir Urutchev, Axel Voss, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Theodoros Zagorakis, Tomáš Zdechovský, Milan Zver, im Namen der PPE-Fraktion
Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Iratxe García Pérez, Maria Arena, Birgit Sippel, Claude Moraes, Eric Andrieu, Lucy Anderson, Hugues Bayet, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Viorica Dăncilă, Jean-Paul Denanot, Tanja Fajon, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Afzal Khan, Cécile Kashetu Kyenge, Miltiadis Kyrkos, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Maria Noichl, Péter Niedermüller, Emilian Pavel, Vincent Peillon, Pina Picierno, Kati Piri, Soraya Post, Evelyn Regner, Virginie Rozière, Liliana Rodrigues, Julie Ward, im Namen der S&D-Fraktion
Beatriz Becerra Basterrechea, Angelika Mlinar, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström, im Namen der ALDE-Fraktion
Jean Lambert, Ulrike Lunacek, Terry Reintke, Josep-Maria Terricabras, Ernest Urtasun, im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Malin Björk, Patrick Le Hyaric, Kateřina Konečná, Kostas Chrysogonos, Kostadinka Kuneva, Merja Kyllönen, Jiří Maštálka, Marie-Christine Vergiat, im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Helga Stevens, Julie Girling

Verfahren : 2016/2966(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000122/2016
Eingereichte Texte :
O-000122/2016 (B8-1806/2016)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen stellt das Europäische Parlament fest, dass nur geringe Fortschritte im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und geschlechtsbezogene Gewalt erzielt wurden.

Gewalt gegen Frauen und geschlechtsbezogene Gewalt sind eine Verletzung der Grundrechte und eine extreme Form der Diskriminierung, die sowohl Ursache als auch Folge der fehlenden Gleichstellung der Geschlechter ist.

Am 4. März 2016 hat die Kommission den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul, dem ersten rechtsverbindlichen Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene, vorgeschlagen. Alle Mitgliedstaaten der EU haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber nur vierzehn von ihnen haben es ratifiziert. Der Beitritt der EU wird zu mehr Effizienz und Kohärenz bei ihren internen und externen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsbezogener Gewalt in ganz Europa führen und für eine bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, -Programme und -Fonds in diesem Bereich sorgen. Er wird zu einer Erweiterung der Ziele der EU im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, des Diskriminierungsverbots, des Gesundheitswesens und des Wirtschaftswachstums beitragen. Er wird die Verantwortung der EU und ihre Rolle bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsbezogener Gewalt auf der internationalen Bühne stärken. Er wird auch gewährleisten, dass auf europäischer Ebene mehr Daten in optimalisierter Form zum Wesen und zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erhoben werden. Und nicht zuletzt wird der Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul den politischen Druck auf die Mitgliedstaaten verstärken, das Übereinkommen zu ratifizieren.

– Wie weit sind die Verhandlungen über die Unterzeichnung und den Abschluss des Übereinkommens von Istanbul fortgeschritten?

– Welche konkreten Maßnahmen hat die Kommission ergriffen, um die Verhandlungen im Rat zu beschleunigen?

– Wie lange wird es nach Ansicht der Kommission dauern, zu einem Beschluss über den Beitritt der EU zu dem Übereinkommen zu gelangen?

– Welche Rolle sieht die Kommission im Verfahren zur Überwachung des Übereinkommens für das Europäische Parlament vor?

– Welche anderen konkreten Maßnahmen ergreift die Kommission, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten das Übereinkommen von Istanbul unterzeichnen und ratifizieren? Welche Maßnahmen sind im Falle der Mitgliedstaaten vorgesehen, die das Übereinkommen bereits ratifiziert haben, um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Instruments sicherzustellen?

– Welche konkreten Maßnahmen sieht die Kommission zusätzlich zu der Sensibilisierungskampagne, die sie gemeinsam mit dem Europäischen Parlament durchführt, als Nächstes vor, um die Gewalt gegen Frauen und geschlechtsbezogene Gewalt zu beseitigen?