Lage in Italien nach den Erdbeben
14.11.2016
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000140/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Lambert van Nistelrooij, Antonio Tajani, Elisabetta Gardini, Salvatore Cicu, im Namen der PPE-Fraktion
Constanze Krehl, Mercedes Bresso, im Namen der S&D-Fraktion
Davor Škrlec, im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ramón Luis Valcárcel Siso
Am 24. August 2016 erschütterte ein verheerendes Erdbeben Mittelitalien, und am 26. Oktober bzw. am 30. Oktober erschütterten drei weitere starke Erdbeben nacheinander die Region Mittelitaliens, mit einer Stärke von 5,5 und 6,1 bzw. 6,5 auf der Richter-Skala. Berichten zufolge wurden mehr als 400 Menschen verletzt. 290 Menschen kamen bei den Erdbeben ums Leben. Ein möglicher Domino-Effekt könnte dazu führen, dass 100 000 Menschen vertrieben werden.
Die betroffenen Gebiete sind von einer Verformung betroffen, die sich über ein Gebiet von ca. 130 km2 erstreckt, mit einer maximalen Verschiebung von mindestens 70 cm. Infolgedessen wurden durch die Erdbeben Städte zerstört, die lokale und regionale Infrastruktur ernsthaft beschädigt, Teile des historischen und kulturellen Erbes vernichtet, wirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigt, insbesondere für KMU sowie in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Gastronomie.
Darüber hinaus sind die voraussichtlich harten Witterungsbedingungen im bevorstehenden Winter für die vielen Menschen ohne Zuhause ein ernsthaftes Problem. Dieses Problem muss rasch und effizient angegangen werden, damit für die Menschen, die ihr Zuhause verloren haben, menschenwürdige Lebensbedingungen geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission gebeten, folgende Fragen beantworten:
– Hat sie einen Antrag der italienischen Regierung auf Unterstützung aus dem Europäischen Solidaritätsfonds erhalten, und hat sie alle Maßnahmen getroffen, die notwendig sind, damit diese Unterstützung unverzüglich geprüft und bereitgestellt wird, sodass den betroffenen italienischen nationalen und regionalen Behörden bei der Hilfeleistung nach der Katastrophe geholfen werden kann?
– Würde die Kommission Anträge zur Änderung der italienischen regionalen und nationalen operationellen Programme in Erwägung ziehen, damit die unter das thematische Ziel 5 („Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements“) fallenden Probleme besser angegangen werden können, sollte Italien diese Anträge gemäß Artikel 30 der Dachverordnung ordnungsgemäß begründen?
– Wird sie prüfen, ob die vorhandenen Verfahren zur Beurteilung der Anträge auf Finanzierung vereinfacht werden können und die Zeit, die für die Genehmigung und Auszahlung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds erforderlich ist, verkürzt werden kann?
– Wird sie prüfen, ob es möglich ist, einen Darlehensmechanismus im Rahmen der EIB zu schaffen, mit dem ein Betrag, der für einen Mitgliedstaat vorgesehen ist, bereitgestellt wird, bevor die Mittel aus dem Solidaritätsfonds gezahlt werden?