Parlamentarische Anfrage - O-000146/2016Parlamentarische Anfrage
O-000146/2016

Lage in Italien nach den Erdbeben

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000146/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Curzio Maltese, Eleonora Forenza, Barbara Spinelli, im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2016/2988(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000146/2016
Eingereichte Texte :
O-000146/2016 (B8-1817/2016)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Am 24. August 2016 wurde Mittelitalien von einem verheerenden Erdbeben erschüttert. Anschließend wurden andere Regionen in Mittelitalien durch drei weitere starke Erdbeben sowie mehrere leichte Erdbeben erschüttert, und zwar am 26. Oktober mit einer Stärke von 5,5 und 6,1 bzw. am 30. Oktober mit einer Stärke von 6,5 auf der Richter-Skala. Bei diesen Erdbeben wurden über 400 Menschen verletzt und 290 Menschen kamen ums Leben. Ein möglicher Domino-Effekt infolge einer Anhäufung von Schäden durch andere Naturkatastrophen könnte dazu führen, dass 100 000 Menschen kein Dach mehr über dem Kopf haben.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 661/2014 des Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates wurde der Solidaritätsfonds der Europäischen Union („der Fonds“) errichtet, in einer Zeit, in der Naturkatastrophen unterschiedlichster Art jedes Jahr Europa wiederholt erschütterten, einige davon innerhalb eines Jahres; unlängst ereigneten sich Naturkatastrophe in Italien und in anderen Mitgliedstaaten, so etwa in Portugal, Griechenland und Zypern.

Hat die Kommission alle Maßnahmen getroffen, die notwendig sind, um die betroffenen italienischen nationalen und regionalen Behörden zu unterstützen und ihnen Hilfe zu leisten, unter anderem, indem die Verfahren vereinfacht werden und indem die Zeit verkürzt wird, die für die Genehmigung und Auszahlung der Mittel aus dem Fonds gemäß der Verordnung (EU) Nr. 661/2014 erforderlich ist?

Die Verordnung (EU) Nr. 661/2014 sieht vor, dass eine Region nur Mittel aus dem Fonds erhält, wenn eine Naturkatastrophe direkte Schäden von mehr als 1,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) dieser Region verursacht hat. Kann die Kommission bestätigen, dass dieser Referenzwert im Zusammenhang mit dem BIP auf jährlicher Basis berechnet wird und sich auf die entsprechenden Eurostat-Daten der Mitgliedstaaten stützt?

Könnte die Kommission sich vorstellen, eine Ausnahme von der geltenden Verordnung zu machen, die jetzt von den Auswirkungen ausgeht, die die durch eine einzelne Naturkatastrophe bedingten Schäden gehabt haben, und prüfen, ob diese Berechnung ausgeweitet werden kann, nämlich auf eine kumulative Berechnung der Schäden, die den oben genannten BIP-Schwellenwert überschreiten, und die durch mehrere Naturkatastrophen innerhalb eines Jahres in derselben Region hervorgerufen worden sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Ereignisse in einigen Region besonders häufig auftreten?

Kann die Kommission die Beweggründe erläutern, weshalb sie es für wirksam hält, den betroffenen Mitgliedstaaten Mittel aus dem Solidaritätsfonds zur Verfügung zu stellen, und auch eine spezifische Bewertung für die Fälle in Erwägung ziehen, in denen Naturkatastrophen häufig vorkommen?