Überprüfung der Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen
31.1.2017
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000007/2017/rev.1
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Danuta Maria Hübner, im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen
Wie der Kommission bekannt ist, ersuchten die Vorsitzenden von drei europäischen Parteien, nämlich der Europäischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Partei Europas und der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, in einem Schreiben vom 22. April 2016 um eine Überprüfung einiger Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen.
Das Präsidium des Parlaments hat auch einen vom Generalsekretär erstellten Bericht gebilligt und dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen zur Prüfung übermittelt, in dem auf einige Fragen eingegangen wird, die in dieser Verordnung, durch die die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 ersetzt wurde, unbeantwortet geblieben sind.
In dem Schreiben und dem Bericht wurden einige Fragen und Vorschläge angesprochen, die besondere Anliegen von Mitgliedern des AFCO-Ausschusses zur Sprache bringen, unter anderem:
– Verringerung des obligatorischen Kofinanzierungsanteils in Höhe von 15 % (Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1141/2014) und Begrenzung von Sachbeiträgen;
– Verschärfung der Anforderung bezüglich der Vertretung durch mindestens ein Mitglied im Europäischen Parlament (Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1141/2014);
– Ausweitung des Umfangs des Verbots der Mitgliedschaft der Mitglieder des Europäischen Parlaments in mehreren Parteien (Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1141/2014);
– Genehmigung der Finanzierung von Wahlkampagnen für Referenden;
– Einführung eines Kriteriums der finanziellen Leistungsfähigkeit;
– verstärkte Kontrolle hinsichtlich der Achtung der Grundwerte der EU durch die europäischen politischen Parteien;
– Genehmigung der Bildung von Rücklagen.
1. Ist die Kommission bereit, gemeinsam mit dem Parlament auf diese Fragen einzugehen?
2. Wäre die Kommission bereit, die Vorlage eines Legislativvorschlags in Erwägung zu ziehen, in dem auf die vom Parlament ermittelten Probleme und andere Fragen, die sie als relevant erachtet oder die sich beim Dialog mit dem Parlament ergeben könnten, eingegangen wird, und wenn ja, innerhalb welches Zeitraums?