Resilienz als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU
27.4.2017
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000033/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Linda McAvan, im Namen des Entwicklungsausschuss
Gemäß der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU (EUGS) von 2016 ist die „Widerstandsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in unserer östlichen und südlichen Nachbarschaft“ eine der fünf Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU. Diese Priorität soll in eine gemeinsame Mitteilung zum Thema „Resilienz als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU“ einfließen. Die EU hat ihren Zugang zur Resilienz bereits in mehreren Strategiepapieren dargelegt, insbesondere in der Mitteilung der Kommission zu einem „EU-Konzept für Resilienz“ (2012), dem dazugehörigen „Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern 2013–2020“ und den Schlussfolgerungen des Rates zur Resilienz (2013). Die Förderung der Resilienz ist auch Bestandteil wichtiger internationaler Übereinkommen, die von der EU unterzeichnet wurden, etwa der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge, des Übereinkommens von Paris zum Klimawandel und des Humanitären Weltgipfels. Angesichts dessen wird die Kommission gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sollen die bestehenden Strategien der EU (insbesondere der bestehende Aktionsplan) zu diesem Thema durch die neue Initiative vorangebracht werden, und soll dadurch für ihre Kontinuität gesorgt werden? Wie soll den Lehren, die aus der Umsetzung dieser Strategien gezogen wurden, und den Ergebnissen der Auswertung zum Thema Resilienz (die ursprünglich für 2018 vorgesehen war) durch das neue Papier Rechnung getragen werden?
2. Wie wird die EU fördern, dass die neue Initiative zur Resilienz an den internationalen Zusagen wie den Zielen für nachhaltige Entwicklung, dem Sendai-Rahmen, dem Übereinkommen von Paris und dem Humanitären Weltgipfel – und den daraus abgeleiteten laufenden Maßnahmen der EU – ausgerichtet wird? Wie wird sie für die Achtung der Grundsätze einer wirkungsvollen Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere für die demokratische Eigenverantwortung sorgen?
3. Wie soll durch die neue Initiative für einen kohärenten Ansatz der EU zur Resilienz und für den ergänzenden Charakter der darin enthaltenen Strategien im Bereich Entwicklung, humanitäre Hilfe sowie Außen- und Sicherheitspolitik gesorgt werden, und wie sollen gleichzeitig das konkrete Mandat und die Ziele jedes Politikbereiches – insbesondere die Achtung der humanitären Grundsätze – gewahrt werden?
4. In der EUGS wird die Widerstandsfähigkeit von „Staat und Gesellschaft“ genannt, während der Schwerpunkt der bestehenden Strategien eindeutig auf Einzelpersonen, Haushalten und Gemeinschaften liegt. Wie soll durch die neue Mitteilung dafür gesorgt werden, dass bei der Arbeit der EU im Bereich Resilienz weiterhin die Bedürfnisse der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen im Mittelpunkt stehen, und wie soll dadurch die Rolle der Akteure vor Ort und der Zivilgesellschaft betont werden? Wie soll auf die entscheidende Rolle der Frau bei der Förderung der Resilienz eingegangen werden?
5. Wie soll das umfassende Wesen der bestehenden Initiativen der EU zur Resilienz in fragilen und von Krisen betroffenen Ländern durch die neue Mitteilung mit der Absicht in Einklang gebracht werden, konkrete Vorschläge für die Gebiete rund um die EU aufzunehmen?