Parlamentarische Anfrage - O-000037/2017Parlamentarische Anfrage
O-000037/2017

Stand der Umsetzung des Nachhaltigkeitspakts in Bangladesch

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000037/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Bernd Lange, Sajjad Karim, im Namen des Ausschusses für internationalen Handel

Verfahren : 2017/2636(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000037/2017
Eingereichte Texte :
O-000037/2017 (B8-0217/2017)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Im Jahr 2013 vereinbarte die Kommission gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und wichtigen Handelspartnern einen Nachhaltigkeitspakt, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern und die Arbeitnehmerrechte in der Konfektionskleidungsindustrie in Bangladesch zu stärken. Der Pakt wird durch das Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit zwischen Markenherstellern aus der EU und der Konfektionskleidungsindustrie von Bangladesch unterstützt und in einer weiteren Sitzung, die am 18. Mai 2017 stattfindet, weiterverfolgt. Im November 2016 entsandte der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) eine Delegation nach Bangladesch, um die Angelegenheit vor Ort weiterzuverfolgen. Bei der Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wurden zwar Fortschritte erzielt, doch die Verbesserung der Arbeitnehmerrechte stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Nach dem Besuch der Mitglieder des INTA-Ausschusses wurden Gewerkschaftsführer festgenommen, mit dem Arbeitsrecht für die freien Exportzonen (FEZ) wird nach wie vor gegen internationale Normen verstoßen, und Straftaten gegen Gewerkschaftsmitglieder bleiben oft straflos. Im Bereich Brandschutz und Gebäudesicherheit sind zwar Fortschritte zu verzeichnen, doch die Unterzeichner des Abkommens sind besorgt angesichts der langsamen Behebung wesentlicher Sicherheitsmängel. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) haben einen verstärkten Dialog zum Thema Arbeitnehmer- und Menschenrechte eingeleitet, um die Einhaltung der Grundsätze der in der APS-Verordnung aufgeführten Abkommen zu verbessern, die Bangladesch als Begünstigter der Initiative „Alles außer Waffen“ einhalten soll. In einem Schreiben der Dienststellen der Kommission an die Regierung von Bangladesch vom 16. März hat die Kommission darum ersucht, dass bis zum 18. Mai 2027 im Hinblick auf die folgenden vier Punkte ausreichende, wesentliche und sinnvolle Fortschritte erzielt werden und dass eine solide Strategie mit einem Zeitplan ausgearbeitet wird:

– ein Gesetzesvorschlag zur Änderung des Arbeitsgesetzes von 2013,

– umfassende Achtung der Vereinigungsfreiheit in den Rechtsvorschriften für die FEZ,

– umgehende Untersuchung aller Fälle von gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung und

– Sicherstellung, dass Anträge für die Registrierung von Gewerkschaften umgehend behandelt werden und nicht abgelehnt werden, außer wenn sie eindeutigen und objektiven Kriterien, die gesetzlich verankert sind, nicht gerecht werden.

1. Was genau gilt als ausreichender, wesentlicher und sinnvoller Fortschritt, und worin bestehen letztendlich die Konsequenzen, wenn keine derartigen Fortschritte erzielt werden?

2. Im neuesten Fachbericht zur Sachlage werden einige Probleme genannt, die von Bangladesch nach wie vor gelöst werden müssen. Die IAO wies im Juni 2016 auf schwerwiegende Verstöße durch Bangladesch gegen seine Verpflichtungen gemäß dem IAO-Übereinkommen 87 (Vereinigungsfreiheit) hin. Welche Fortschritte wurden in dieser Hinsicht seither erzielt?

3. Welche nächsten Schritte sollen im Zuge des verstärkten Dialogs mit Bangladesch unternommen werden? In welchem Ausmaß gibt es nach Ansicht der Kommission Beweise für schwerwiegende und systematische Verstöße durch Bangladesch gegen die Grundsätze, die in den in der APS-Verordnung aufgeführten Abkommen festgelegt sind?

4. Welche Ergebnisse werden von der nächsten Sitzung der Partner des Nachhaltigkeitspakts erwartet, die Mitte Mai in Dhaka stattfindet?

5. Wie ist der Stand der Gespräche über eine Verlängerung des Abkommens über Brandschutz und Gebäudesicherheit, das im Mai 2018 auslaufen soll?