Aktionsplan der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft
1.9.2017
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000067/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Herbert Dorfmann, Karin Kadenbach, Mark Demesmaeker, Gerben-Jan Gerbrandy, Lynn Boylan, Benedek Jávor, Mireille D'Ornano, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Beurteilung der Naturschutzrichtlinien ergab im Dezember 2016, dass sie zwar ihren Zweck erfüllen, das Erreichen ihrer Ziele jedoch von einer wesentlichen Verbesserung ihrer Umsetzung abhängt. Das Ziel des Aktionsplans der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft ist es, die praktische Umsetzung der Naturschutzrichtlinien rasch zu verbessern. Daher gilt der Aktionsplan als wichtiger Schritt; allerdings wird er als unzureichend angesehen, was das Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 angeht.
1. Warum hat die Kommission abgesehen von der Erwähnung, dass das Ziel des Aktionsplans sei, „das Ziel der EU für 2020, den Verlust an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten und umzukehren, voranzutreiben“, keinen Bezug auf die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 genommen? Wie wird die Kommission auf die weiter gefassten Forderungen des Parlaments reagieren, die Ziele bis 2020 zu erreichen? Welche Strategie erachtet die Kommission ab 2020 als notwendig?
2. Wann plant die Kommission, einen Vorschlag für die Entwicklung eines transeuropäischen Netzes für grüne Infrastruktur (TEN-G), eine europäische Initiative zu Pollenspendern und einen Legislativvorschlag zur Umsetzung des Teils des Übereinkommens von Aarhus, der sich auf den Zugang zur Justiz bezieht, vorzulegen? Welche Maßnahmen trifft die Kommission hinsichtlich des illegalen Tötens von Vögeln, einschließlich von Zugvogelarten im Mittelmeer und Greifvögeln, in einigen Mitgliedstaaten?
3. Wie plant die Kommission die Integration der Natura-2000-Maßnahmen sowie weiter reichender Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Gemeinsame Agrarpolitik, Kohäsionspolitik, Gemeinsame Fischereipolitik, integrierte Meerespolitik und Forschungs- und Innovationspolitik? Wie plant die Kommission, den Einfluss der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die Biodiversität zu bewerten und wie wird sie für Kohärenz zwischen diesen beiden Bereichen sorgen? Welche Maßnahmen trifft die Kommission zur Lösung von Problemen, die sich aus der Koexistenz von Menschen und bestimmten geschützten Arten, wie beispielsweise großen Raubtieren in bestimmten ländlichen Räumen, ergeben?
4. Welche Maßnahmen trifft die Kommission im Hinblick auf den nächsten MFR, um die Finanzquellen aufzustocken, die für die ausreichende Finanzierung des Naturschutzes und die Erhaltung der Biodiversität notwendig sind? Plant die Kommission die Einführung einen Mechanismus zur Rückverfolgung der im Rahmen von Natura 2000 getätigten Ausgaben, damit Transparenz, Rechenschaftspflicht und Wirksamkeit verbessert werden, wie es vom Europäischen Rechnungshof empfohlen wird?