2015 nahm der Rat Schlussfolgerungen zur „Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa“ an. In den Schlussfolgerungen des Rates wird hervorgehoben, dass die Sozialwirtschaft, die sich aus einer Vielzahl von Unternehmensformen wie Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbänden, Stiftungen und sozialwirtschaftlichen Unternehmen zusammensetzt, spielt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung verschiedener Ziele der EU, einschließlich eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, der Schaffung angemessener Arbeitsplätze, des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Innovation.
Es gibt zwei Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen in Europa, in denen mehr als 14,5 Millionen Menschen beschäftigt sind und die 8% zum BIP der EU beitragen. Wie im Bericht des Parlaments über eine europäische Säule der sozialen Rechte(1) hervorgehoben wird, ist die Sozialwirtschaft ein gutes Beispiel im Hinblick auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Förderung der sozialen Inklusion und die Förderung einer partizipativen Wirtschaft.
2016 wurde die Kommission im Bericht des Parlaments über die Binnenmarktstrategie(2), in der von 10 Mitgliedstaaten unterzeichneten Erklärung von Bratislava zur Sozialwirtschaft und im Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission für soziales Unternehmertum (GECES) aufgefordert, einen Europäischen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft aufzustellen. Im Mai 2017 nahmen neun Mitgliedstaaten die Erklärung von Madrid zur Sozialwirtschaft an, in der die Kommission aufgefordert wurde, in ihr Arbeitsprogramm für 2018 einen mit angemessenen Finanzmitteln ausgestatteten Europäischen Aktionsplan für die Jahre 2018 bis 2020 zur Förderung der sozialwirtschaftlichen Unternehmen in Europa und zur stärkeren Förderung der sozialen Innovation aufzunehmen. In seiner Stellungnahme zur Start-up- und Scale-up-Initiative(3) forderte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) die Kommission auf, alle bestehenden und neuen Initiativen zur Förderung der sozialwirtschaftlichen Unternehmen durch die Vorlage einer Mitteilung mit einem Aktionsplan für die Sozialwirtschaft zu bündeln.
– Wie kommt die Kommission diesen Forderungen des Parlaments, des Rates und mehrerer Mitgliedstaaten nach einer stärkeren Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen nach?
– Plant die Kommission im Einklang mit diesen Forderungen die Aufstellung eines europäischen Aktionsplans für die Sozialwirtschaft?