Über Interpol ausgestellte Haftbefehle (rote Ausschreibungen) und die Türkei
8.9.2017
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000073/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Judith Sargentini, Bodil Valero, Rebecca Harms, Jordi Solé, Josep-Maria Terricabras, Barbara Lochbihler, Eva Joly, Jan Philipp Albrecht, Jean Lambert, Ulrike Lunacek, im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Im August 2017 wurden zwei kritische Journalisten mit doppelter Staatsbürgerschaft (Schweden/Türkei bzw. Deutschland/Türkei) von der spanischen Polizei festgenommen, nachdem die Türkei eine Interpol-Fahndungsausschreibung herausgegeben hatte.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats wies in ihrer Entschließung 2161 (2017) darauf hin, dass die Interpol und ihr System der roten Ausschreibungen von einigen Ländern in mehreren Fällen zur Durchsetzung politischer Ziele missbraucht worden seien, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und Angehörige der Opposition im Ausland zu verfolgen.
Daher sind angemessene Maßnahmen für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten vor einem möglichen Missbrauch von Interpol-Ausschreibungen durch einige Länder von größter Bedeutung.
– Was unternimmt die Kommission, um dafür zu sorgen, dass die Nutzung von Interpol-Daten durch die EU-Mitgliedstaaten nicht zu einem Verstoß gegen die Rechte von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen führt?
– Ist der Kommission bekannt, ob es – etwa bei der Europol – ein Verfahren gibt, über das für die Überprüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Interpol-Ausschreibungen aus Ländern mit einer schlechten Menschenrechtsbilanz gesorgt wird?
– Welche Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch beabsichtigt die Kommission im Hinblick auf die Rechtsvorschriften der Union zu Grenzkontrollen an den Außengrenzen und im Hinblick auf die Nutzung von Informationssystemen wie SIS II, ETIAS und dem Einreise-/Ausreisesystem, um den Informationsaustausch zwischen diesen Systemen und der Interpol zu stärken?