Große Anfrage - Streit zwischen der EU und Norwegen um die Befischung der Arktischen Seespinne in den Gewässern der Inselgruppe Spitzbergen
11.10.2017
Große Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache O-000077/2017
an die Kommission
Artikel 130b der Geschäftsordnung
Alain Cadec, im Namen des Fischereiausschuss
Das Recht auf gleichen Zugang zu den Ressourcen in den Gewässern der Inselgruppe Spitzbergen wird durch die Nichtdiskriminierungsklausel des Pariser Vertrags von 1920, bei dem die meisten Mitgliedstaaten der EU Vertragspartei sind, gewährleistet. Die EU-Trawler, mit denen die Arktische Seespinne im Rahmen gültiger EU-Lizenzen in der Inselgruppe Spitzbergen befischt wird, werden jedoch von den norwegischen Behörden an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert. Ein lettisches Fischereifahrzeug wurde monatelang festgehalten und mit einer Geldbuße von 200 000 EUR belegt.
Der Beschluss, einen Abschnitt für die Befischung der Arktischen Seespinne in den Gewässern der Inselgruppe Spitzbergen einzurichten, wurde vom Rat auf der Grundlage von Empfehlungen des Juristischen Dienstes gefasst, und die Mitgliedstaaten wurden ermächtigt, Fanglizenzen zu erteilen. Da sie Vertrauen in die EU-Vorschriften hatten, investierten die Schiffseigner massiv, können nun allerdings nicht fischen, da die Fanglizenzen der EU nicht von Norwegen anerkannt werden.
Es ist zu bedauern, dass die Kommission in den Verhandlungen in den vergangenen Monaten nicht entschlossen genug aufgetreten ist. Für die betroffene EU-Flotte, der der Bankrott droht und die sich dem Verlust von Hunderten von Arbeitsplätzen gegenübersieht, wurden noch keine Ergebnisse erzielt.
1. Wie gedenkt die Kommission vorzugehen, um eine gerechte Lösung zu erzielen, die es den Fischereifahrzeugen der EU ermöglicht, die Arktische Seespinne in den Gewässern der Inselgruppe Spitzbergen zu befischen?
2. Welche Maßnahme wird die Kommission dem Rat für 2018 empfehlen?
3. Wird die Kommission die Befischung der Arktischen Seespinne im Rahmen der jährlichen Konsultation zwischen der EU und Norwegen als besonderes Subprotokoll, das von den Fangquoten ausgenommen ist, aber gegen Zugangsrechte getauscht wird, aufnehmen? Wenn nicht, warum nicht?