Vormundschaft für Menschen mit geistigen Behinderungen
31.10.2017
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000083/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Maria Grapini, Olga Sehnalová, Lambert van Nistelrooij, José Inácio Faria, Dieter-Lebrecht Koch, Romana Tomc, Sirpa Pietikäinen, Salvatore Domenico Pogliese, Rosa Estaràs Ferragut, Julia Pitera, Barbara Kudrycka, Michał Boni, Heinz K. Becker, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Csaba Sógor, Emil Radev, Marek Plura, Biljana Borzan, Soledad Cabezón Ruiz, Monika Smolková, Janusz Zemke, Karoline Graswander-Hainz, Dietmar Köster, Viorica Dăncilă, Brando Benifei, Wajid Khan, Michela Giuffrida, Miltiadis Kyrkos, István Ujhelyi, Costas Mavrides, Catherine Stihler, Nicola Danti, Isabella De Monte, Doru-Claudian Frunzulică, Jean-Paul Denanot, Dan Nica, Ioan Mircea Paşcu, Andi Cristea, Emilian Pavel, Julie Ward, Marc Tarabella, Helga Stevens, Jana Žitňanská, Ivo Vajgl, Norica Nicolai, António Marinho e Pinto, Igor Šoltes, Merja Kyllönen, Georgios Epitideios, Zoltán Balczó
In der EU leben etwa 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Vielen dieser Menschen, insbesondere Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, wird ganz oder teilweise ihre Rechtsfähigkeit abgesprochen und somit das Recht auf ein unabhängiges Leben und Entscheidungen über ihr Leben verwehrt. Europäische Bürger, die sich in einer solchen Situation befinden, können sich nicht aussuchen, wo und mit wem sie leben wollen, nicht wählen oder sich zur Wahl stellen (auch nicht bei Europawahlen), nicht heiraten und keine Arbeitsverträge unterzeichnen. Mit dem von der EU und fast allen Mitgliedstaaten ratifizierten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ein auf Menschenrechten beruhender Ansatz gefördert und anerkannt, dass alle Menschen mit Behinderungen Inhaber von Rechten sind und ihre Rechtsfähigkeit auf derselben Grundlage wie andere genießen können sollten. Dieser Ansatz im Hinblick auf Behinderungen hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Rechtsvorschriften über die Rechtsfähigkeit und hat eine Verlagerung von der rechtlichen Ermächtigung Dritter, Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen (stellvertretende Entscheidungen) auf die Unterstützung von Menschen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen (Entscheidungshilfe), erforderlich gemacht. Obwohl fast alle EU-Länder das Übereinkommen ratifiziert haben, ist die Aberkennung der Rechtsfähigkeit aufgrund einer Behinderung in allen Mitgliedstaaten nach wie vor gesetzlich legitimiert. Dies stellt eine Diskriminierung dar. Gleichwohl gibt es wirksame unterstützte Entscheidungsmodelle, die weiterentwickelt werden sollten, damit alle Menschen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte in gleicher Weise wahrzunehmen wie alle anderen europäischen Bürger. Die Bemühungen der EU in diesem Bereich wurden 2015 vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft. Dem Fortschrittsbericht der Kommission über die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen zufolge sind bei Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsfähigkeit und den EU-Rechten jedoch nur geringe Fortschritte erzielt worden.
Wie lässt sich die Rolle der EU-Organe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in diesem Bereich verbessern, um die Mitgliedstaaten mit mehr Nachdruck dazu zu bewegen, ihre Rechtsvorschriften über die Rechtsfähigkeit zu ändern? Welche Schritte kann die EU unternehmen, um sicherzustellen, dass Personen, denen die Rechtsfähigkeit abgesprochen wurde, ihre Rechte nach europäischem Recht so weit wie möglich wahrnehmen können, einschließlich des Wahlrechts bei der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament?