Parlamentarische Anfrage - O-000090/2017Parlamentarische Anfrage
O-000090/2017

Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000090/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Danuta Maria Hübner, im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen

Verfahren : 2017/2993(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000090/2017
Eingereichte Texte :
O-000090/2017 (B8-0614/2017)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Angesichts der Arbeit der letzten Untersuchungsausschüsse (EMIS, PANA) ist es offensichtlich, dass der derzeitige Rahmen für die Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse des Parlaments (Beschluss 95/167/EG) veraltet ist, worauf auch in dem Entwurf einer Empfehlung vom 22. November 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung und dem entsprechenden Berichtsentwurf sowie in der Empfehlung vom 4. April 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie und dem entsprechenden Bericht hingewiesen wurde.

Es bedarf eindeutig eines starken politischen Willens, um das Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments zu stärken, das in Artikel 226 AEUV verankert ist und einen der Grundpfeiler des Parlamentarismus sowie eine der wichtigsten Befugnisse des Parlaments darstellt. Seit Beginn der Wahlperiode hat sich der Berichterstatter des Parlaments stets bereit gezeigt, gemeinsam mit der Kommission konstruktive Lösungen zu finden und sich nach Kräften zu bemühen, damit die drei Organe Fortschritte bei dieser wichtigen Regelung erzielen können. Der Berichterstatter des Parlaments hat im Namen des AFCO-Ausschusses wiederholt versucht, mit sechs verschiedenen Ratsvorsitzen – in einem Geist der Kompromissbereitschaft, des Dialogs und des breiten Konsens – Debatten und Verhandlungen über die vom Rat und von der Kommission aufgeworfenen politischen Bedenken in Gang zu bringen, um die gemäß Artikel 226 AEUV benötigte Zustimmung der beiden Organe zu erhalten. Bedauerlicherweise wurden keinerlei Fortschritte erzielt, obwohl der AFCO-Ausschuss zwei Arbeitsdokumente und ein sogenanntes „Non-Paper“ annahm, in denen die Bedenken mit politischen Argumenten widerlegt und mögliche Lösungen vorgelegt wurden, die als Grundlage für neue Verhandlungen zwischen den drei Organen hätten dienen können.

Nach mehreren Jahren des interinstitutionellen Stillstands einigten sich die drei Organe schließlich am 10. Oktober 2016 darauf, dass ihre jeweiligen juristischen Dienste zusammenkommen sollten, um bei den ausstehenden juristischen und institutionellen Bedenken, die von der Kommission und vom Rat vorgebracht worden waren, zu etwaigen technischen Präzisierungen zu gelangen. Mit diesem gemeinsamen Dokument sollte es erleichtert werden, einen möglichen überarbeiteten Wortlaut zu verfassen und die offiziellen Verhandlungen auf politischer Ebene aufzunehmen. Bedauerlicehrweise konnten bei den bestehenden endgültigen Dokumenten – trotz aller Anstrengungen des Parlaments – keine Fortschritte erzielt werden, was Zweifel daran nährt, ob der Rat und die Kommission tatsächlich gewillt und bereit sind, im Sinne des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit mit dem Parlament zusammenzuarbeiten.

Kann die Kommission die Gründe für den Stillstand erläutern und versichern, dass er bereit ist, umgehend in einen politischen Dialog mit dem Parlament und dem Rat zu treten, damit eine Einigung erzielt werden kann, mit der das Verfahren abgeschlossen und ein Rechtsrahmen eingerichtet werden kann, der es dem Parlament gestattet, sein Untersuchungsrecht in angemessener Form anzuwenden?