Parlamentarische Anfrage - O-000091/2017Parlamentarische Anfrage
O-000091/2017

Weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel

29.11.2017

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000091/2017
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Sirpa Pietikäinen, Miriam Dalli, Julie Girling, Frédérique Ries, Stefan Eck, Marco Affronte, Eleonora Evi, Sylvie Goddyn, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

In der Kosmetikverordnung sind die Bedingungen für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel und ihrer Bestandteile in der EU festgelegt; mit dieser Verordnung wird das Ziel angestrebt, zu einem Binnenmarkt für kosmetische Mittel zu gelangen und zugleich ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit sicherzustellen (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).

Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse und für Bestandteile kosmetischer Mittel sind in der EU seit 2004 bzw. seit März 2009 verboten (Verbot von Tierversuchen). Das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Fertigerzeugnissen und von Bestandteilen kosmetischer Mittel, die an Tieren getestet wurden, gilt uneingeschränkt seit März 2013, und zwar unabhängig davon, ob alternative Methoden, die keine Tierversuche erfordern, verfügbar sind (Verbot des Inverkehrbringens). Mit diesen richtungsweisenden Verboten macht die EU deutlich, dass sie auf dem Gebiet des Tierschutzes und beim Engagement für ein Verbot von Tierversuchen eine führende Rolle einnimmt. Diese Verbote haben sich zudem positiv ausgewirkt: In Europa gibt es eine florierende und innovative Kosmetikbranche.

Forschungsanstrengungen hinsichtlich alternativer Testmethoden haben zu beeindruckenden Ergebnissen geführt. Vor allem aber konnte die EU auf diese Weise nachweisen, dass es möglich ist, Tierversuche für kosmetische Mittel schrittweise abzuschaffen. Tierversuche für kosmetische Mittel lassen sich nicht länger rechtfertigen und sollten daher weltweit nach und nach abgeschafft werden. Zwar wurden auf legislativer Ebene international beträchtliche Fortschritte erzielt, in 80 % der Länder weltweit sind jedoch Tierversuche und das Inverkehrbringen von an Tieren getesteten Kosmetika immer noch zulässig.

Kann der Rat in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:

1. Wie beurteilt der Rat die derzeitigen weltweiten Auswirkungen des EU-Verbots von Tierversuchen für kosmetische Mittel auf Drittstaaten und seine Akzeptanz dort?

2. Wie wird der Rat dafür sorgen, dass bei allen auf dem EU-Markt in den Verkehr gebrachten kosmetischen Mitteln ausgeschlossen ist, dass sie in einem Drittland an Tieren getestet wurden?

3. Wird sich der Rat entschieden dafür einsetzen, dass ein internationales Übereinkommen auf den Weg gebracht wird, mit dem auf der Grundlage der EU-Kosmetikverordnung Tierversuche für kosmetische Mittel in der ganzen Welt ein für alle Mal abgeschafft werden?

4. In welcher Form wird sich der Rat im Rahmen der Vereinten Nationen für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel einsetzen?

5. Wie wird der Rat sicherstellen, dass die Durchsetzung eines weltweiten Verbots von Tierversuchen für kosmetische Mittel nicht gegen Handelsabkommen und WTO-Regeln verstößt?