Parlamentarische Anfrage - O-000003/2018Parlamentarische Anfrage
O-000003/2018

Null Toleranz für Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000003/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Vilija Blinkevičiūtė, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Verfahren : 2017/2936(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000003/2018
Eingereichte Texte :
O-000003/2018 (B8-0005/2018)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Union sieht sich dem gemeinsamen Engagement im Hinblick auf die Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen (Female Genital Mutilation – FGM) verpflichtet. Dieses Engagement ist Teil der allgemeinen Bestrebungen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und zur Unterstützung der entsprechenden Bemühungen der Mitgliedstaaten.

Nach Angaben der WHO leiden derzeit 140 Millionen Frauen und Mädchen weltweit unter den fatalen Folgen der Genitalverstümmelung; das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) meldet Opfer in mindestens 13 Mitgliedstaaten.

Die Interessenträger, die sich für die Abschaffung dieser Praxis einsetzen, plädieren für eine stärkere bereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Einbeziehung der Frage der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen in alle Bereiche (Gesundheit, Sozialarbeit, Asyl, Bildung, Strafverfolgung, Justiz, Kinderschutz sowie Medien und Kommunikation), da das Leben der Frauen und Mädchen, die eine Genitalverstümmelung erleiden bzw. der Gefahr eines solchen Eingriffs ausgesetzt sind, in vielerlei Hinsicht beeinträchtigt wird. All diese Bereiche müssen dafür gerüstet sein, den Opfern und potenziellen Opfern einen angemessenen Schutz und geeignete Dienste zur Verfügung zu stellen.

Im Februar 2015 unterrichtete die Kommission das Parlament über die Maßnahmen, die sie im Rahmen ihrer Strategie „Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)“ zur Abschaffung dieser Praxis ergriffen hat. Anlässlich des heutigen Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung wird die Kommission ersucht, einen Überblick über die Fortschritte und Maßnahmen zu geben, die seither erzielt bzw. ergriffen wurden.

Was hat die Kommission unternommen, damit dem Ziel der Unterbindung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen durchgängig in allen entsprechenden politischen Maßnahmen und rechtlichen Rahmen in mehreren Generaldirektionen Rechnung getragen und somit dafür gesorgt wird, dass das Thema in all den genannten Bereichen behandelt wird?

Wie werden die integrierten Maßnahmen weiterverfolgt, und welche Mechanismen werden für die Zusammenarbeit eingeführt?

Wie gedenkt die Kommission darüber hinaus, ihre eigenen Bemühungen und die Koordinierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Unterbindung von FGM in den umfassenderen Rahmen der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gemäß dem Übereinkommen von Istanbul zu integrieren?

Wie wird die Frage der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen im Rahmen der Leitinitiative der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen behandelt?

Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2018
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