Anerkennung von Schulbesuchszeiten im Ausland
31.1.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000010/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Emilian Pavel, Brando Benifei, Monika Beňová, Michał Boni, Fabio Massimo Castaldo, Dita Charanzová, Nessa Childers, Andrea Cozzolino, Martina Dlabajová, Damian Drăghici, Santiago Fisas Ayxelà, Francesc Gambús, Eider Gardiazabal Rubial, María Teresa Giménez Barbat, Tania González Peñas, Maria Grapini, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Manolis Kefalogiannis, Barbara Kudrycka, Ilhan Kyuchyuk, Alain Lamassoure, Krystyna Łybacka, Svetoslav Hristov Malinov, Lukas Mandl, Eva Maydell, Miroslav Mikolášik, Luke Ming Flanagan, Marlene Mizzi, Cláudia Monteiro de Aguiar, Alessia Maria Mosca, Siegfried Mureşan, Javier Nart, Momchil Nekov, Norica Nicolai, Rory Palmer, Aldo Patriciello, Pina Picierno, Sirpa Pietikäinen, Marek Plura, Miroslav Poche, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Alfred Sant, Olga Sehnalová, Michaela Šojdrová, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Claudia Țapardel, Romana Tomc, Tonino Picula, István Ujhelyi, Julie Ward, Iuliu Winkler, Tomáš Zdechovský, Damiano Zoffoli, Milan Zver
Die Mobilität von Schülern in der EU ist entweder durch ihre familiäre Situation oder durch ihre Teilnahme an Austauschprogrammen aller Art bedingt. Diese Lernmobilität ermöglicht es den Schülern, grundlegende lebenswichtige Fähigkeiten und transversale Kompetenzen zu erwerben, die für ihre persönliche Entwicklung, späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt und aktive Teilhabe als EU-Bürger am politischen Leben förderlich sind. In Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es, dass die Tätigkeit der Union die „Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten“, zum Ziel hat.
Viele Mitgliedstaaten erkennen jedoch Schulbesuchszeiten im Ausland insbesondere dann nicht an, wenn die dortigen Schulabschlüsse dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) nicht entsprechen. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen sind ein großes Hindernis für die Mobilität von Schülern (sowie von Familien mit schulpflichtigen Kindern), die deswegen nach einem Schulbesuch im Ausland ein oder zwei zusätzliche Schuljahre in ihrem Heimatland absolvieren müssen.
Wir begrüßen zwar die Empfehlung des Rates bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Hochschul- und Schulabschlüssen bzw. Schulbesuchs- und Studienzeiten im Ausland, wie sie in der Mitteilung der Kommission vom 14. November 2017 mit dem Titel: „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ enthalten ist, möchten aber folgende Fragen an die Kommission stellen:
– Wie gedenkt die Kommission dafür Sorge zu tragen, dass sich die Empfehlung des Rates auch auf Schüler bezieht, deren Schulbesuch im Ausland nicht zu einer Qualifikation oder einem Abschluss geführt hat?
– Welche Regelung bzw. Regelungen für die Anerkennung von Schulbesuchszeiten im Ausland werden in Erwägung gezogen?
– Gedenkt die Kommission, die erfolgreichen Beispiele von Italien und Österreich zu prüfen, wo Schulbesuchszeiten von bis zu zwölf Monaten ohne zusätzliche Prüfung oder Übertragung von Leistungsnachweisen anerkannt werden?
Eingang: 31.1.2018
Weiterleitung: 2.2.2018
Fristablauf: 9.2.2018