Große Anfrage - Beteiligung Israels an Projekten, die über das Programm Horizont 2020 finanziert werden
6.2.2018
Große Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache O-000014/2018
an die Kommission
Artikel 130b der Geschäftsordnung
Patrick Le Hyaric, Martina Michels, Paloma López Bermejo, Ángela Vallina, Tania González Peñas, Sofia Sakorafa, Marisa Matias, Josu Juaristi Abaunz, Martina Anderson, Matt Carthy, Lynn Boylan, Liadh Ní Riada, Eleonora Forenza, João Ferreira, João Pimenta Lopes, Miguel Viegas, Younous Omarjee, Xabier Benito Ziluaga, Javier Couso Permuy, Curzio Maltese, Lola Sánchez Caldentey, Luke Ming Flanagan, Barbara Spinelli, Nikolaos Chountis, Takis Hadjigeorgiou, Marina Albiol Guzmán, Marie-Christine Vergiat, Neoklis Sylikiotis, Merja Kyllönen, Kostadinka Kuneva, Maria Lidia Senra Rodríguez, Miguel Urbán Crespo, Helmut Scholz, Marie-Pierre Vieu, Dimitrios Papadimoulis, Stelios Kouloglou, Estefanía Torres Martínez, Sabine Lösing
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Law Train“, das die Europäische Union mit Mitteln des Rahmenprogramms Horizont 2020 für Forschung und Innovation finanziert und an dem Israel beteiligt ist, sollen im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität die Befragungstechniken der betreffenden Länder harmonisiert werden, und es soll ein entsprechender Austausch stattfinden.
Für dieses Projekt werden 5 095 687,50 EUR bereitgestellt. Die Hälfte dieses Betrags erhalten die beteiligten israelischen Einrichtungen. Für die Koordinierung des Projekts ist u. a. das israelische Ministerium für öffentliche Sicherheit zuständig.
1. Hat die Kommission die schwerwiegenden, wiederholten Verstöße des Ministeriums gegen die Haushaltsordnung der Europäischen Union (Artikel 106), das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Artikel 1 und 4), das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Artikel 7 und 8), die Charta der Grundrechte der EU (Artikel 4) und das Vierte Genfer Abkommen (Artikel 4, 76 und 147) bewertet, bevor das Ministerium zur Teilnahme an diesem Projekt zugelassen wurde?
2. Wäre es angesichts der wiederholten Verstöße der Regierung Israels gegen das Völkerrecht – im Rahmen der Haftbedingungen der palästinensischen Gefangenen, der Besetzung der palästinensischen Gebiete, der Zerstörung humanitärer Einrichtungen für Palästinenser, die von der Europäischen Union finanziert werden, und der Verstöße gegen die Resolutionen der Vereinten Nationen – nicht an der Zeit, israelische Einrichtungen aus allen Projekten, die über das Programm Horizont 2020 finanziert werden, auszuschließen?