Umsetzung der Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten
21.2.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000017/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Bernd Lange, im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
Vor einem Jahr wurde die Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten (Verordnung (EU) 2017/821) angenommen. Die darin festgelegten Sorgfaltspflichten für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold gelten ab dem 1. Januar 2021; die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen werden jedoch rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen, damit die Verordnung ordnungsgemäß und wirksam umgesetzt werden kann.
Das Parlament ist dafür zuständig, das Umsetzungsverfahren zu überwachen, und hat das Recht, umfassend darüber informiert zu werden. Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:
1. Wie ist der Stand der Vorbereitung und Einleitung der einzelnen ausdrücklich in der Verordnung genannten Maßnahmen zur Umsetzung, insbesondere was den delegierten Rechtsakt und das Erfordernis betrifft, dafür zu sorgen, dass sich die von der Kommission anerkannten Systeme für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette im Rahmen der Leitsätze der OECD und somit im Rahmen der Verordnung bewegen?
2. Welche einschlägigen Entwicklungen sind bei den Begleitmaßnahmen zu verzeichnen, insbesondere bei den Maßnahmen, mit denen die Unternehmen in der EU, allen voran KMU, in die Lage versetzt werden sollen, die in der Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten festgelegten Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht besser einzuhalten? Inwiefern tragen die nachgelagerten Maßnahmen der Kommission – insbesondere die Transparenzdatenbank – dazu bei, die Normen der OECD, zu deren Förderung und Verbesserung sich die EU verpflichtet hat, zu fördern und zu erhalten?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission, um dafür zu sorgen, dass Unternehmen und die wichtigsten Handelspartner der EU in ihren Strategien im Hinblick auf Sorgfaltspflichten den gleichen Ansatz wie die EU verfolgen – in deren Rahmen anerkannt wird, dass die Sorgfaltspflicht ein Instrument ist, mit dem eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gefördert werden kann – und sich nicht aus diesen Gebieten zurückziehen, und welche Schritte unternimmt die Kommission, um für eine risikofreie Lieferkette zu sorgen?