Weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel
12.4.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000040/2018
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Sirpa Pietikäinen, Miriam Dalli, Bolesław G. Piecha, Frédérique Ries, Stefan Eck, Marco Affronte, Eleonora Evi, Sylvie Goddyn, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In der Kosmetikverordnung sind die Bedingungen für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel und ihrer Bestandteile in der EU festgelegt; mit dieser Verordnung wird das Ziel verfolgt, zu einem Binnenmarkt für kosmetische Mittel zu gelangen und zugleich ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit sicherzustellen (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse und Kostmetikbestandteile sind in der EU seit 2004 bzw. seit März 2009 verboten (Verbot von Tierversuchen). Das Verbot des Inverkehrbringens von an Tieren getesteten kosmetischen Fertigerzeugnissen und Kosmetikbestandteilen gilt uneingeschränkt seit März 2013, und zwar unabhängig davon, ob es Alternativen ohne Tierversuch gibt (Verbot des Inverkehrbringens). Diese richtungsweisenden Verbote sind Beleg für die führende Rolle der EU auf dem Gebiet des Tierschutzes und beim Engagement für das Verbot von Tierversuchen. Außerdem haben diese Verbote eine positive Entwicklung angestoßen: Europa hat eine florierende und innovative Kosmetikbranche. Die Erforschung alternativer Testmethoden hat zu beeindruckenden Ergebnissen geführt. Vor allem aber hat das Verbot in der EU gezeigt, dass es möglich ist, bei kosmetischen Mitteln zunehmend auf Tierversuche zu verzichten. Tierversuche für kosmetische Mittel lassen sich nicht länger rechtfertigen und sollten daher weltweit schrittweise eingestellt werden. Aber ungeachtet einiger bemerkenswerter Fortschritte, die sich weltweit auf der legislativen Ebene abzeichnen, sind Tierversuche und das Inverkehrbringen von an Tieren getesteten Kosmetika in 80 % der Länder weltweit nach wie vor zulässig.
Der Rat wird ersucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Rat die derzeitigen weltweiten Auswirkungen des EU-Verbots von Tierversuchen für kosmetische Mittel und die Akzeptanz gegenüber diesem Verbot in Drittstaaten?
2. Wie wird der Rat dafür sorgen, dass kosmetische Mittel in der EU nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie auch in keinem Drittland an Tieren getestet wurden?
3. Wird sich der Rat an vorderster Front entschieden für ein internationales Übereinkommen einsetzen, mit dem Tierversuche für kosmetische Mittel nach dem Vorbild der EU-Kosmetikverordnung weltweit ein für alle Mal abgeschafft werden?
4. In welcher Form wird sich der Rat im Rahmen der Vereinten Nationen für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel einsetzen?
5. Wie wird der Rat sicherstellen, dass mit der Durchsetzung eines weltweiten Verbots von Tierversuchen für kosmetische Mittel nicht gegen Handelsabkommen und WTO-Regeln verstoßen wird?