Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
2.5.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000043/2018
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Linda McAvan, im Namen des Entwicklungsausschuss
Am 12. Dezember 2017 hat die Kommission eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean angenommen. Die Verhandlungen bieten die Möglichkeit, die Partnerschaft zwischen der EU und der Gruppe der AKP-Staaten zu modernisieren, die rechtsverbindlich und werteorientiert bleiben sollte. Die Vorschläge werfen eine Reihe von Fragen auf:
– Wie wird die vorgeschlagene Verschiebung hin zu regionalen Abkommen im Rahmen des Mandats des Rates mit der Bewahrung einer starken AKP-Identität in Einklang gebracht?
– Welche Rolle und welcher rechtliche Status werden der Afrikanischen Union und regionalen Organisationen wie etwa den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften im Rahmen der neuen Partnerschaft zugedacht?
– Welche Art des Gleichgewichts zwischen einer starken Ausrichtung auf Afrika und der fortgesetzten Partnerschaft mit der Karibik und dem pazifischen Raum strebt der Rat an?
– Wie will der Rat den politischen Dialog erfolgreicher gestalten, die Beobachtung der Menschenrechtslage verbessern und für eine vermehrt von Inklusion und Partizipation geprägte Beobachtung sorgen?
– Wie will der Rat eine echte Partnerschaft aus einer Vielzahl von Akteuren aufbauen, in der die Parlamente, die Zivilgesellschaft sowie die regionalen und lokalen Behörden während der gesamten Lebensdauer des Abkommens – von den Verhandlungen bis zur Umsetzung – mehr Gewicht erhalten?
– Wie wird der Rat dafür sorgen, dass die im Rahmen der Partnerschaften vorgesehenen Verpflichtungen, die Armut zu beseitigen und niemanden zurückzulassen, durch eine über die Entwicklungshilfe hinaus erweiterte Partnerschaft mit mehr politischen Elementen nicht beeinträchtigt werden? Welche Absichten verfolgt der Rat, wenn es darum geht, einen Rahmen zu schaffen, der den Menschenrechten und den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf privatwirtschaftliche Maßnahmen Rechnung trägt?
– Inwiefern wird durch das Mandat des Rates die parlamentarische Ausrichtung der künftigen Partnerschaft gestärkt? Welches institutionelle Gefüge sieht der Rat neben der übergeordneten Paritätischen Parlamentarischen Versammlung vor?
– Inwiefern werden durch das Mandat die Anhörungs- und Beratungsbefugnisse der künftigen Paritätischen Parlamentarischen Versammlung gestärkt und inwiefern wird dafür gesorgt, dass die Versammlung vom Ministerrat regelmäßig angehört wird?
– Beabsichtigt der Rat, die endgültigen Verhandlungsrichtlinien der EU zu veröffentlichen?