Parlamentarische Anfrage - O-000075/2018Parlamentarische Anfrage
O-000075/2018

Beitrag der EU zu einem verbindlichen Instrument betreffend transnationale Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000075/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Linda McAvan, im Namen des Entwicklungsausschuss
Bernd Lange, im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
Pier Antonio Panzeri, im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

Verfahren : 2018/2763(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000075/2018
Eingereichte Texte :
O-000075/2018 (B8-0403/2018)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Mit der Resolution 26/9 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 26. Juni 2014 wurde eine offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Rolle transnationaler Unternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen eingesetzt. Das Mandat dieser Arbeitsgruppe besteht darin, ein international rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung der Tätigkeiten transnationaler Unternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen auszuarbeiten. Bisher fanden drei Sitzungen der Arbeitsgruppe statt: Ziel der ersten beiden Sitzungen war die Erörterung des Inhalts, des Geltungsbereichs, der Art sowie der Ausgestaltung des künftigen internationalen Instruments. In der dritten Sitzung, die im Oktober 2017 stattfand, begann die Arbeitsgruppe damit, Elemente für den Entwurf des rechtsverbindlichen Instruments vorzubereiten. Die vierte Sitzungsrunde der Arbeitsgruppe ist für Oktober 2018 vorgesehen.

Das Parlament unterstützt das Verfahren im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe und hat gefordert, dass die EU diesbezüglich echtes Engagement zeigt. Die EU hat allerdings Bedenken über die bisherige Vorgehensweise im Rahmen der Arbeitsgruppe geäußert und sieht sich offenbar nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert, aufgrund deren ihr eine Beteiligung an den Verhandlungen nicht möglich ist. Bislang hat die EU kein offizielles Mandat, auf das sie sich im Rahmen der Verhandlungen stützen könnte.

Was sind die Hauptgründe dafür, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten bisher nicht aktiv an dem Verfahren beteiligt haben? Strebt die EU für die Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im Oktober 2018 einen gemeinsamen Standpunkt an, und wenn ja, welches Verfahren wird diesbezüglich angewendet und wie wird die EU einschlägige Interessenträger und das Europäische Parlament einbeziehen?

Welche Bemühungen sind unternommen worden, um für die gesamte EU zu einem einheitlichen Ansatz zu gelangen, was den Rechtsschutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten in der EU angeht? Erachtet es die Kommission als angemessen, Leitlinien für den Zugang der Opfer zu Rechtsschutz herauszugeben, wobei der Rechtsschutz durch die nationalen Gerichte zu leisten wäre? In dem Bericht der Kommission vom 25. Januar 2018 über die Umsetzung der Empfehlung betreffend kollektive Rechtsschutzverfahren in den Mitgliedstaaten von 2013 wird dargelegt, dass die Verfügbarkeit von Verfahren dieser Art in den Ländern der EU divergiert. Inwiefern könnte sich ein UN-Vertrag in dieser Hinsicht positiv auswirken?

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2018
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