Situation von Frauen mit Behinderungen
12.10.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000117/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Rosa Estaràs Ferragut, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gemäß Artikel 4 des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen“. In den Artikeln 12 und 29 des Übereinkommens ist das Recht von Menschen mit Behinderungen, zu wählen und gewählt zu werden, verankert.
In Europa leben 80 Millionen Menschen – also 16 % der Bevölkerung – mit Behinderungen, und etwa 46 Millionen dieser Menschen sind Frauen und Mädchen – also 16 % der weiblichen Bevölkerung der EU. Jeder vierte Europäer hat einen Angehörigen mit einer Behinderung. Den aktuellen demografischen Entwicklungen entsprechend wird die Anzahl von Menschen mit Behinderungen bis 2020 von 80 Millionen auf 120 Millionen ansteigen. Weitere geschlechterspezifische Daten stehen noch aus.
1. Wird die Kommission für die Annahme einer Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2020–2030, die sich auf alle Bestimmungen des Übereinkommens erstreckt, sorgen sowie dafür, dass diese in das Folgeprogramm der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum und die Europäische Säule sozialer Rechte aufgenommen und dabei der Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen Rechnung getragen wird?
2. Wie wird die Kommission dafür sorgen, dass geschlechterspezifische Daten erhoben werden, damit ermittelt werden kann, welchen Formen der intersektionellen Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind?
3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Kommission angesichts der anstehenden Europawahl im Hinblick darauf, es Menschen mit Behinderungen gemäß Aktionsbereich 2 („Teilhabe“) der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 zu ermöglichen, zu wählen und gewählt zu werden?