Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest
20.11.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000124/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Czesław Adam Siekierski, im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine Infektionskrankheit von Haus- und Wildschweinen, die üblicherweise tödlich verläuft. Sie ist eine ernste Bedrohung für die Schweinehalter und hat mittelbar verheerende wirtschaftliche Verluste für die Schweinebranche zur Folge, da Drittstaaten nun schlagartig ein vollständiges Einfuhrverbot auf Schweine, Schweinefleisch und Schweinerzeugnisse aus Ländern verhängen, in denen die ASP nachgewiesen wurde. Derzeit sind zehn Mitgliedstaaten der EU betroffen.
Wildschweine sind Virusträger und übertragen das Virus unter Umständen auch auf Hausschweine in Haltungsbetrieben. Darüber hinaus ist das Virus durch den Menschen unbeabsichtigt über weite Strecken hinweg in neue, bislang nicht betroffene Gebiete übertragen worden. Es ist hier eindeutig ein globaler Ansatz unter Beteiligung aller einschlägigen Behörden, Branchenverbände, Jägervereinigungen sowie der Bürger vonnöten, damit eine entsprechende Vorbeugung, Kontrolle und Ausmerzung der ASP erfolgen kann. Die Mitgliedstaaten müssen daher den landwirtschaftlichen Betrieben genaue Informationen über den Schutz vor biologischen Gefahren zukommen lassen, damit die Landwirte an vorderster Front umgehend Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Krankheit ergreifen können.
Die Kommission hat bereits Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle dargelegt, die bei einem Verdacht auf ASP oder einer entsprechenden Diagnose in Schweinebeständen oder bei Wildschweinen zu treffen sind. Darüber hinaus stellen sich allerdings die folgenden Fragen:
1. Wie wird die Kommission dafür sorgen, dass die Maßnahmen aller für die Bereiche Tiergesundheit, wildlebende Tiere, Straßengüterverkehr und Zoll zuständigen Behörden straff aufeinander abgestimmt werden?
2. Welche Maßnahmen, wie zum Beispiel Finanzhilfen für betroffene Landwirte, gedenkt die Kommission im Sinne einer besseren Eindämmung und Ausmerzung der Seuche zu ergreifen?
3. Wie wird die Kommission auf die unverhältnismäßigen Einfuhrsperren für Schweine, Schweinefleisch und Erzeugnisse aus Schwein reagieren, die bestimmte Drittstaaten gegen die betroffenen Mitgliedstaaten verhängt haben?