Parlamentarische Anfrage - O-000010/2019Parlamentarische Anfrage
O-000010/2019

Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft

31.1.2019

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000010/2019
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Karl-Heinz Florenz, Simona Bonafè, Mark Demesmaeker, Gerben-Jan Gerbrandy, Merja Kyllönen, Davor Škrlec, Piernicola Pedicini
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Im Anschluss an die Forderung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft“ und die am 26. Januar 2017 von der Kommission in ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft formulierten Zusagen veröffentlichte die Kommission schließlich am 16. Januar 2018 ihre Mitteilung über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft.

1. Wie wird mit den vorgeschlagenen Indikatoren die gesamte Bandbreite der Ziele und konkreten Maßnahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft abgedeckt? In welcher Weise lässt sich anhand des Überwachungsrahmens der konkrete Erfolg der Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen der EU messen, überwachen und überprüfen, insbesondere bei den Maßnahmen unter „Herstellung und Verbrauch“ und im Hinblick auf die strategischen Wertschöpfungsketten und die Werterhaltung?

2.  Wie gedenkt die Kommission die mithilfe des Überwachungsrahmens erhobenen Informationen zu strukturieren, damit der Fortschritt der Mitgliedstaaten auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen überwacht, mitgeteilt und überprüft werden kann, insbesondere die in Ziel 12 genannten Teilziele und in Bezug auf die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcennutzung?

3.  Kann die Kommission darlegen, wie sie den Dialog mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den Interessenträgern zu strukturieren gedenkt, damit der Überwachungsrahmen kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden kann?

4.  Welcher Zeitrahmen ist für die Überarbeitung der bestehenden Indikatoren und die Einführung neuer Indikatoren vorgesehen, beispielsweise des Indikators für die Auswirkungen des Verbrauchs und in bestimmten Bereichen wie Lebensmittelverschwendung und umweltverträgliche Vergabe öffentlicher Aufträge?

5.  Was hat die Kommission unternommen, um den Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz nachzukommen, auch im Hinblick auf die Festlegung ehrgeiziger und glaubwürdiger Ziele zur Verbesserung der Gesamtressourcenproduktivität der Wirtschaft der EU, und welche Schritte gedenkt sie in Zukunft zu unternehmen?

6.  Kann die Kommission erläutern, in welcher Weise der Überwachungsrahmen den Anzeiger zur Ressourceneffizienz und den Rohstoff-Anzeiger ergänzen soll? Wie werden diese Indikatoren, unter anderem der Leitindikator Ressourceneffizienz, in den Überwachungsrahmen integriert?

Eingang: 31.1.2019

Weiterleitung: 4.2.2019

Fristablauf: 11.2.2019

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen