Parlamentarische Anfrage - O-000013/2019Parlamentarische Anfrage
O-000013/2019

Genom-Manipulation der Keimbahn beim Menschen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000013/2019
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Miroslav Mikolášik, Peter Liese
im Namen der PPE-Fraktion

Verfahren : 2019/2568(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000013/2019
Eingereichte Texte :
O-000013/2019 (B8-0012/2019)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Entwicklung der rasant fortschreitenden Technik im Bereich der Genom-Editierung, insbesondere CRISPR/Cas9, hat zu erheblichen Fortschritten im Hinblick auf das Verständnis und die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen geführt. Während die somatische Genom-Editierung unter strengen und verantwortungsvollen translationalen Kriterien nun in die Phase der klinischen Prüfungen übergeht, kann die Genom-Editierung der Keimbahn hingegen zu einer unklaren Auslegung des international anerkannten Verbots der Keimbahnmanipulation beim Menschen führen.

Im Rahmen des kürzlich in Hongkong abgehaltenen 2. Internationalen Gipfeltreffens zur Humangenom-Editierung vom 27.–29. November 2018 berichtete der chinesische Forscher He Jiankui überraschenderweise über die erste klinische Nutzung der Genom-Editierung der Keimbahn und erklärte, dass sie zur Geburt zweier Kinder geführt habe. Obwohl seine Aussage nicht bestätigt wurde, war sie auf jeden Fall überaus problematisch und unethisch, was von der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft allgemein bekräftigt wurde.

Die Genom-Editierung der Keimbahn von Embryos und Keimzellen birgt ein schwerwiegendes Risiko unbeabsichtigter schädlicher Nebenwirkungen, und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Nachkommen. Vererbbare genetische Veränderungen würden somit zu Veränderungen bei allen künftigen Generationen führen. Außerdem wird die menschliche Würde durch dieses Verfahren ernsthaft beeinträchtigt. Das Verbot der Genom-Manipulation der Keimbahn ist in internationalen Vereinbarungen wie der Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte und dem Übereinkommen von Oviedo sowie im Unionsrecht[1] verankert.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Kommission bekannt, dass im Sinne der Sicherheit der Kinder und künftigen Generationen umgehend auf die ethischen und rechtlichen Auswirkungen der Genom-Manipulation der Keimbahn beim Menschen eingegangen werden muss und daher ein weltweites Verbot der Manipulation des menschlichen Genoms unterstützt werden muss, um unethische Experimente am Menschen zu verhindern?

2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission, um die umfassendere Beteiligung der Öffentlichkeit und Diskussionen auf der Grundlage einer korrekten Auslegung der wissenschaftlichen Fortschritte im gesellschaftlichen Kontext zu fördern?

Eingang: 7.2.2019

Weiterleitung: 11.2.2019

Fristablauf: 18.2.2019

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen