Neuste Entwicklungen im Diesel-Skandal
6.3.2019
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000021/2019
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Gerben-Jan Gerbrandy
im Namen der ALDE-Fraktion
Eleonora Evi
im Namen der EFDD-Fraktion
Kathleen Van Brempt, Seb Dance
im Namen der S&D-Fraktion
Merja Kyllönen
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bas Eickhout
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
In einer Pressemitteilung vom 16. Oktober 2018 zum Arbeitsprogramm des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) für 2019 kündigte der Präsident des ERH, Klaus-Heiner Lehne, an, dass der EuRH die Herangehensweise der EU zur Messung der Emissionen von Fahrzeugen prüfen werde, um festzustellen, ob die EU hält, was sie versprochen hat. Welche Maßnahmen wird die Kommission angesichts der im Themenpapier des EuRH vom 7. Februar 2019 geäußerten Bedenken, ergreifen,
a. um die „große Zahl besonders umweltschädlicher Autos“ vom Markt zu nehmen?
b. um die begrenzten Auswirkungen der laufenden Rückrufaktionen für Fahrzeuge auf die NOx-Emissionen (auch unter Berücksichtigung der begrenzten Auswirkungen der eingeleiteten Software-Aktualisierungen) zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?
c. um die Ein- und Durchführung der Kontrollen der Mitgliedstaaten zu überwachen?
d. um zu verhindern, dass die Automobilhersteller bei der Laborprüfung im Rahmen des weltweit harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure – WLTP) neue Schlupflöcher, mit denen sie ihre CO2-Emissionen senken können?
e. um sicherzustellen, dass die Hersteller ihre Fahrzeuge nicht für den Zweck der Untersuchung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions test – RDE) optimieren? Wird die Kommission mit ihren eigenen Kontrolleinrichtungen Fahrzeuge überprüfen, die sich außerhalb der RDE-Parameter im Verkehr befinden, wie es im EuRH-Papier empfohlen wird?
Warum hat die Kommission trotz Kenntnis des EuRH-Themenpapiers beschlossen, gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in den Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 Rechtsmittel einzulegen? Wird sich dadurch die vom EuGH festgelegte Frist verschieben, bis zu der der Spielraum für die Fahrzeuguntersuchungen bestehen bleiben kann?
Wird die Kommission im Anschluss an die Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten in dem Fall 1275/2018/EWM den Zugang zu den Protokollen der Sitzungen der technischen Ausschüsse im Allgemeinen und zu ihrem technischen Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ im Besonderen erheblich erleichtern?
Mehr als zwei Jahre nachdem die Kommission beschlossen hat, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sind die Verfahren immer noch nicht über die erste Phase hinausgekommen. Wann wird die Kommission ihre Arbeit dazu abschließen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben?
Eingang: 6.3.2019
Weiterleitung: 8.3.2019
Fristablauf: 15.3.2019