Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern
12.12.2019
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000048/2019
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Irene Tinagli
im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
Angesichts der zentralen Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bei der Regulierung der europäischen Finanzmärkte ist es äußerst wichtig, dass Interessenkonflikte, die leitende Beamte betreffen, angemessen angegangen werden. Ungelöste Interessenkonflikte könnten nicht nur die Durchsetzung hoher ethischer Standards in der gesamten europäischen Verwaltung beeinträchtigen, sondern auch das Recht auf eine gute Verwaltung gefährden.
Die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Ádám Farkas zum Geschäftsführer des Verbands Association for Financial Markets in Europe (AFME) ab Februar 2020, hat im Europäischen Parlament Anlass zur Sorge gegeben. Der Rat der Aufseher der EBA hat den potenziellen Interessenkonflikt in diesem Fall bewertet. Er stellte fest, dass ein Interessenkonflikt vorliegt, und beschloss daher, bestimmte Beschränkungen für den Wechsel aufzuerlegen. Diese Beschränkungen wurden am 17. September 2019 öffentlich gemacht.
Kann die Kommission dem Parlament folgende Fragen zu diesem Sachverhalt beantworten:
- 1 Hält die Kommission die von der EBA auferlegten Beschränkungen für ausreichend, um den festgestellten Interessenkonflikt in diesem Fall zu verhindern? Ist sie der Ansicht, dass der Wechsel gemäß dem derzeitigen Rechtsrahmen hätte verboten werden können? Wäre ein derartiges Verbot eine verhältnismäßige Maßnahme gewesen?
- 2 Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst bzw. im Zusammenhang mit dem sogenannten „Drehtüreffekt“ sind wiederkehrende Probleme, die von internationalen und EU-Gremien, insbesondere dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Rechnungshof, bewertet und analysiert wurden. Welche Maßnahmen aber hat die Kommission ergriffen, um diese Empfehlungen umzusetzen?
- 3 Während der Aussprache im Plenum am 24. Oktober 2019 über diesen Fall erklärte Kommissionsmitglied Neven Mimica, dass die Kommission der Auffassung sei, dass ihre hohen ethischen Standards in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und generell in allen Agenturen am besten durchgesetzt werden könnten, indem ein harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen würde. Diese Kommission – und er könne wohl auch im Namen der neuen Europäischen Kommission sprechen – werde bei der Betrachtung und Überprüfung der ethischen Vorschriften für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst auch diese Aussprache im Parlament und deren Ergebnis berücksichtigen. Sollen konkrete Maßnahmen zur Anpassung des Rechtsrahmens getroffen werden? Wenn ja, welche Rechtsvorschriften genau werden angepasst?
Eingang: 12/12/2019
Fristablauf: 13/03/2020