Bodenschutz
22.3.2021
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000023/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Pernille Weiss, Maria Arena, Martin Hojsík, Manuela Ripa, Alexandr Vondra, Idoia Villanueva Ruiz
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource, die für das Leben auf der Erde unverzichtbar ist. Böden erbringen wichtige Ökosystemleistungen, dienen der Nahrungsmittelproduktion und sind eine wichtige Voraussetzung, damit die Ziele des europäischen Grünen Deals erreicht werden. Ein wirksamer Bodenschutz ist entscheidend, um Landdegradation und Erosion zu bekämpfen und gleichzeitig die Qualität der Umwelt, die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ressourcen zu erhalten, zu schützen und zu verbessern. Durch Bodenschutz kann auch der territoriale, der wirtschaftliche und der soziale Zusammenhalt der Union gestärkt werden. Die Kommission wird ersucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Worin bestehen die größten Herausforderungen für einen angemessenen Bodenschutz innerhalb der EU, auf die sich ein gemeinsamer Ansatz positiv auswirken würde, wobei auch der private Grundbesitz zu berücksichtigen ist? Könnten die Kommission hier Beispiele nennen, unter anderem indem Sie die Gründe für die Zuständigkeit der EU in diesem Bereich und mögliche Lücken im derzeitigen Rechtsrahmen der EU erläutern?
2. Welche Maßnahmen sieht die Kommission vor, um eine nachhaltige Nutzung des Bodens und seinen Schutz vor den wichtigsten Bedrohungen sicherzustellen, darunter die Abnahme der biologischen Vielfalt des Bodens und der organischen Substanz im Boden, Bodendegradation und Verödung? Wird die Kommission neue Rechtsvorschriften zum Bodenschutz und zur nachhaltigen Nutzung des Bodens vorschlagen? Welche Aspekte würde eine solche Rechtsvorschrift umfassen? In welcher Weise würde regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden?
3. Beabsichtigt die Kommission, Finanzinstrumente und technische Unterstützung in ihren Vorschlag aufzunehmen?
4. Inwieweit betrachtet die Kommission den Küstenschutz als Teil einer sektorübergreifenden Bodenstrategie?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Kommission aus der Einrichtung der Internetplattform „Soil Wiki“?
Eingang: 22.3.2021
Fristablauf: 23.6.2021