Klimaresiliente Fischerei und Aquakultur in der EU
12.5.2021
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000034/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Pierre Karleskind
im Namen des Fischereiausschusses
Am 24. Februar 2021 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ an, in der dargelegt wird, wie sich die EU bis 2050 an die unausweichlichen Auswirkungen des Klimawandels anpassen und klimaresilient werden kann. Anpassungsmaßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas zu bewältigen, indem resiliente Gesellschaften aufgebaut werden, die in der Lage sind, die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten. In der Strategie wird eigens betont, dass Anpassungsmaßnahmen in wesentlichen gefährdeten Branchen wie der Fischerei und der Aquakultur gefördert werden müssen. Beide Branchen sind für den Lebensunterhalt und das kulturelle Erbe vieler Küstengemeinschaften in der Union von entscheidender Bedeutung, vor allem, wenn die kleine Küstenfischerei eine wichtige Rolle spielt.
Da das Durchschnittsalter in vielen Fischereigemeinschaften über 50 liegt, bleiben der Generationswechsel und die Diversifizierung der Tätigkeiten eine Herausforderung. Zudem stellen die unausweichlichen negativen Auswirkungen des Klimawandels und damit zusammenhängende Arbeitsplatzverluste eine ernsthafte Bedrohung dar. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
- 1.Welche Maßnahmen wird die Kommission vorschlagen, um eine klimaresiliente Fischerei und eine klimaresiliente Aquakultur in der EU zu fördern? Welche konkreten Ziele und Zielvorgaben werden in Anbetracht dessen, dass in der vorgeschlagenen Strategie keine rechtsverbindlichen Zielvorgaben und Ziele vorgesehen sind, zur Messung der Fortschritte ins Auge gefasst?
- 2.Inwiefern wird die Kommission im Rahmen ihrer Bewertung des Funktionierens der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) den Aspekt der Klimaresilienz – also die Art und Weise, in der dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel im Rahmen der GFP Rechnung getragen wird – einbeziehen? Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die negativen Auswirkungen und wahrscheinlichen Arbeitsplatzverluste in vom Klima abhängigen Branchen wie der Fischerei und der Aquakultur anzugehen, diese abzumildern und ihnen entgegenzuwirken? Welche Vorschläge wird die Kommission den Legislativorganen unterbreiten, um diese Branchen klimaresilient zu machen?
- 3.Welche Vorschläge wird die Kommission vorlegen, um die Klimaresilienz betreffende Erwägungen in die Bewirtschaftung von Ressourcen wie Fischereiressourcen (die gemeinsam mit anderen Partnern bewirtschaftet werden) oder in den Schutz der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt, d. h. in Gebieten, die unter das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen fallen, einzubeziehen? Wie wird die Kommission in diesem Zusammenhang mit regionalen Fischereiorganisationen zusammenarbeiten, um die Klimaresilienz zu fördern?
Eingang: 12.5.2021
Fristablauf: 13.8.2021