Sanktionen der Vereinigten Staaten und Rechtsstaatlichkeit
2.9.2021
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000057/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Juan Fernando López Aguilar
im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Am 2. Juni 2021 gab die US-Regierung bekannt, dass ihr Finanzministerium gegen drei Personen und ihre Netzwerke in Bulgarien Sanktionen wegen Korruption verhängt habe. Die US-Regierung ist der Auffassung, dass Korruption eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, das Wirtschaftswachstum, die demokratischen Institutionen und die Menschenrechte darstellt. Diese Sanktionen ergeben sich insbesondere aus dem „Global Magnitsky Human Rights Accountability Act“[1]. Am selben Tag verhängte das US-Außenministerium auf der Grundlage des Erlasses Nr. 13818 Sanktionen gegen drei (ehemalige) Amtsträger und untersagte ihnen damit die Einreise in die USA[2].
Dies wirft tiefgreifende Fragen hinsichtlich der Folgen solcher US-Sanktionen für das Vorgehen der EU in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte auf. Die Gruppe zur Beobachtung der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat Sitzungen abgehalten und einen schriftlichen Austausch mit nationalen Behörden und EU-Organen geführt und dabei festgestellt, dass die Dringlichkeit, auf diese Herausforderungen zu reagieren, oft nicht erkannt wird.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- 1.Wie beurteilt die Kommission die Tatsache, dass ein Nicht-EU-Land, das als Verbündeter angesehen wird, Maßnahmen gegen Korruption in einem Mitgliedstaat ergreift? Inwieweit ändert dies die Einschätzung der Kommission in Bezug auf ihr eigenes Vorgehen und insbesondere die Bewertung ihrer bisherigen Maßnahmen in dieser Angelegenheit?
- 2.Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um die Korruption auf staatlicher Ebene entschieden zu bekämpfen? Wird die Kommission bei der Ermittlung und Bekämpfung von Korruption und Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten mehr Eigeninitiative zeigen? Wird die Kommission nun, da sie keine Berichte über die Korruptionsbekämpfung mehr veröffentlicht, ihre Überwachung der Korruption verstärken und wird sie in ihren Berichten zur Rechtsstaatlichkeit Schlussfolgerungen ziehen und Empfehlungen aussprechen? Wie wird die Europäische Staatsanwaltschaft dabei behilflich sein? Wird die Kommission eine gemeinsame Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der EU entwickeln?
Eingang: 2.9.2021
Fristablauf: 3.12.2021