EU-weites Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen
11.10.2021
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000064/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Eleonora Evi (Verts/ALE), Günther Sidl (S&D), Sarah Wiener (Verts/ALE), Emil Radev (PPE), Martin Buschmann (NI), Maria Noichl (S&D), Manuela Ripa (Verts/ALE), Niels Fuglsang (S&D), Marina Kaljurand (S&D), Ernest Urtasun (Verts/ALE), Sirpa Pietikäinen (PPE), Aurélia Beigneux (ID), Manuel Bompard (The Left), Annika Bruna (ID), David Cormand (Verts/ALE), Pascal Durand (Renew), Virginie Joron (ID), Caroline Roose (Verts/ALE), Chrysoula Zacharopoulou (Renew), Clare Daly (The Left), Tiziana Beghin (NI), Rosa D'Amato (Verts/ALE), Petras Auštrevičius (Renew), Tilly Metz (Verts/ALE), Anja Hazekamp (The Left), Leszek Miller (S&D), Sylwia Spurek (Verts/ALE), Jadwiga Wiśniewska (ECR), Francisco Guerreiro (Verts/ALE), Tudor Ciuhodaru (S&D), Malin Björk (The Left), Martin Hojsík (Renew), Michal Wiezik (PPE), Saskia Bricmont (Verts/ALE), Róża Thun und Hohenstein (PPE), Vlad Gheorghe (Renew)
Wildtiere in Zirkussen werden zu Verhaltensweisen gezwungen, die so in der Natur niemals zu beobachten sind, und obwohl einige dieser Tiere seit vielen Generationen in Gefangenschaft gezüchtet werden, weisen sie immer noch das typische Verhalten von Tieren in freier Wildbahn auf. Das Wohlergehen von Wildtieren in Zirkussen ist stets ernsthaft beeinträchtigt.
Die meisten Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass der Einsatz von Wildtieren in Zirkussen keinen erzieherischen oder kulturellen Wert hat und sich in der Tat negativ auf die Wahrnehmung und Achtung von Wildtieren seitens der Öffentlichkeit auswirken kann. 23 Mitgliedstaaten haben bereits ein vollständiges oder teilweises Verbot des Einsatzes von Wildtieren erlassen.
Die Gesundheitskontrollen bei der Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 durchgeführt werden. Studien zeigen jedoch, dass es schwierig ist, Kontrollen in Bezug auf die Gesundheit von Wildtieren sowie den Besitz von und den Handel mit diesen Tieren in Zirkussen durchzuführen. Darüber hinaus untergräbt der Einsatz gefährdeter Arten die internationalen Bemühungen zur Beendigung des illegalen Handels und der Wilderei. Da Zirkusse nicht nur die meiste Zeit unterwegs sind, sondern auch ihre Namen ändern, ist es schwierig, die Geburten und Todesfälle von in Gefangenschaft gezüchteten geschützten Tieren wie Tigern zu überwachen[1]. Diese Schwierigkeiten erleichtern wiederum den illegalen Handel mit gefährdeten Arten und Teilen davon in der EU, was die wirksame Umsetzung der EU-Verordnungen über den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates, gefährdet.
Darüber hinaus kommt es beim Einsatz von Wildtieren in Zirkussen regelmäßig zu Unfällen mit Dompteuren, Zirkusangestellten und Besuchern[2].
Gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 1 der Dienstleistungsrichtlinie werden Wanderzirkusse als Dienstleistung eingestuft, für deren Regulierung die EU-Gesetzgeber gemäß Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zuständig sind.
Beabsichtigt die Kommission, den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen in der EU zu verbieten, um deren Gefährdung durch den illegalen Artenhandel und die Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit in allen Mitgliedstaaten einheitlich zu verringern und um die Durchsetzung nationaler Beschränkungen in den meisten Mitgliedstaaten, die diese bereits anwenden, zu unterstützen?
Eingang: 11.10.2021
Fristablauf: 12.1.2022