MeToo und Belästigung – Auswirkungen in den EU-Organen
16.11.2021
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000074/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Evelyn Regner
im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter
Das Parlament hat am 26. Oktober 2017 eine Entschließung zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU angenommen. In der Entschließung wurden der Präsident und die Verwaltung des Parlaments aufgefordert, „sicherzustellen, dass im Interesse der Prävention und der Unterstützung ein starker und wirksamer Aktionsplan gegen sexuelle Belästigung umgesetzt wird und für die Belegschaft und alle Mitglieder teilnahmepflichtige Schulungen zum Thema Respekt und Würde am Arbeitsplatz stattfinden, damit die Nulltoleranzpolitik wirklich zur Norm wird“. Folglich wird seit Beginn dieser Wahlperiode eine spezielle Einführungsveranstaltung für MdEP dazu angeboten, wie Belästigung am Arbeitsplatz vorgebeugt werden kann. Diese Schulungsmaßnahme ist jedoch nicht verpflichtend, und die Mehrheit der MdEP haben daran noch nicht teilgenommen.
In der Entschließung wurde auch ein Austausch über bewährte Verfahren auf allen Ebenen gefordert, und zwar auch mit anderen EU-Organen, und die Kommission wurde aufgefordert, „die bestehenden bewährten Verfahren zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu beurteilen, auszutauschen und zu vergleichen und die Ergebnisse dieser Bewertung zu verbreiten“.
Die EU-Organe müssen öffentlich eindeutig Stellung gegen alle Formen von Belästigung und sexueller Belästigung beziehen und Strukturen und Mechanismen schaffen, mit denen entsprechende Fälle verhindert werden bzw. vertraulich und unabhängig nachverfolgt werden, und sie müssen für ein Arbeitsumfeld sorgen, das frei von Diskriminierung, Belästigung sowie spaltendem und unangemessenem Verhalten ist. Dafür könnten sowohl förmliche als auch informelle Verfahren zur Anwendung kommen. Zu den informellen Verfahren würden Vertrauenspersonen und Mediatoren zählen. Förmliche Beschwerdeverfahren sollten allen Mitarbeitern offenstehen, einschließlich Praktikanten und externen Auftragnehmern. Die Kommission überarbeitet derzeit ihre Strategie gegen Belästigung am Arbeitsplatz, wobei der Schwerpunkt stärker auf Präventivmaßnahmen liegen soll.
Vor diesem Hintergrund und im Interesse eines Austausches über bewährte Verfahren und eines entsprechenden Informationsaustausches zwischen den Organen stellen sich folgende Fragen:
- 1.Welche sind die wesentlichen Elemente der Strategien gegen Belästigung am Arbeitsplatz der Kommission und anderer Organe und Agenturen der EU?
- 2.Gibt es bewährte Verfahren zur Vorbeugung von Konflikten und Belästigung am Arbeitsplatz und zur verantwortungsvollen Verwaltung im Büroumfeld, die in allen Institutionen Anwendung finden könnten?
- 3.Ist die Teilnahme an Schulungen zur Vorbeugung von sexueller Belästigung bei der Kommission und bei anderen Organen und Agenturen der EU Pflicht?
Eingang: 16.11.2021
Fristablauf: 17.2.2022