Recht auf Reparatur
16.3.2022
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000010/2022
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Anna Cavazzini
im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Die Verbraucher zu informieren und in die Lage zu versetzen, ihren eigenen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen um einen saubereren Planeten zu leisten, ist eine wesentliche Voraussetzung für einen nachhaltigeren Konsum und für die Verringerung der wachsenden Abfallmengen und der negativen Auswirkungen auf die Umwelt weltweit. Die neue Verbraucheragenda und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zielen darauf ab, Reparatur und nachhaltigere Produkte zu fördern. Nachdem das Parlament die Einführung eines Rechts der Verbraucher auf Reparatur gefordert hatte, hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema „Nachhaltiger Konsum von Gütern – Förderung von Reparatur und Wiederverwendung“ eingeleitet. Sie beabsichtigt, eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (Warenkaufrichtlinie) vorzuschlagen, und erwägt, einen eigenen Rechtsakt über das Recht auf Reparatur vorzuschlagen.
- 1.Wie wird die Kommission das Recht der Verbraucher auf Reparatur gewährleisten, und wie wird sie sicherstellen, dass die Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs ausreichend über die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden?
- 2.Wie wird die Kommission Hersteller dazu bewegen, Waren zu entwerfen, die länger halten und sich leicht reparieren lassen?
- 3.Inwieweit wird der Vorschlag der Kommission über das Recht auf Reparatur dazu beitragen, nicht nachhaltigen Konsum zu verringern und den Reparatursektor zu stärken?
Eingang: 16.3.2022
Fristablauf: 17.6.2022