Koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz
22.5.2023
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000027/2023
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Pernille Weiss
im Namen der PPE-Fraktion
Tiemo Wölken
im Namen der S&D-Fraktion
Die antimikrobielle Resistenz (AMR) wird als „stille Pandemie“ bezeichnet: Jedes Jahr sind 35 000 Todesfälle in der EU zu verzeichnen, und diese Zahl wird voraussichtlich steigen. Die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen erfordert ein Konzept „Eine Gesundheit“, das auf mindestens drei Säulen beruht: dem umsichtigen Einsatz von Antibiotika bei Mensch und Tier, der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen, insbesondere im Gesundheitseinrichtungen, und der Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich neuartiger Antibiotika und anderer Abwehrmittel.
Die Kommission wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- 1.Wie wird die Kommission die Mitgliedstaaten dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, um für einen umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel bei Mensch und Tier (sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Aquakultur) zu sorgen und um die vom Rat gestützten Ziele hinsichtlich des Verbrauchs zu verwirklichen?
- 2.Welche Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen wird die Kommission den Mitgliedstaaten empfehlen, auch bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren?
- 3.Welche Maßnahmen für Forschung und Entwicklung und den Marktzugang wird die Kommission in Bezug auf i) neuartige Antibiotika, ii) alternative Behandlungen, einschließlich Bakteriophagen, und iii) Produkte zum Nachweis und zur Verhütung von Infektionen mit antimikrobiell resistenten Krankheitserregern sowie andere medizinische Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen empfehlen?
- 4.In welcher Form könnte nach Ansicht der Kommission das Konzept „Eine Gesundheit“ zur Bekämpfung der antimikrobieller Resistenz auf der Ebene der EU und weltweit kooperativ gestaltet werden, und welche Plattformen würde dafür genutzt?
Eingang: 22.5.2023
Fristablauf: 23.8.2023