Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
22.9.2023
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000041/2023
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Dragoş Pîslaru, Estrella Durá Ferrandis, Kim Van Sparrentak, Elżbieta Rafalska, José Gusmão, Maria Walsh
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Verfahren : 2023/2793(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :
O-000041/2023
Eingereichte Texte :
O-000041/2023 (B9-0030/2023)
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :
Die Arbeitswelt wandelt sich derzeit sehr rasch. Im Zuge der Pandemie haben neue Realitäten schneller als bisher in der Arbeitswelt Einzug gehalten. Neue Arbeitsformen, die durch die Digitalisierung entstanden sind, so auch der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), wirken sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, einschließlich ihrer psychischen Gesundheit, aus.
- 1.Welche legislativen Maßnahmen wird die Kommission auf der Grundlage der Mitteilung über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit[1] ergreifen, um schädliche psychosoziale Risikofaktoren am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten? Wird sich die Kommission verpflichten, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der eigens auf die Prävention und Bewältigung psychosozialer Risiken abzielt, um die psychische Gesundheit aller Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen? Wird sich die Kommission für den Fall, dass die Sozialpartner keine Einigung erzielen, verpflichten, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um Mindestanforderungen für Telearbeit festzulegen und das Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit sicherzustellen?
- 2.Wird die Kommission eine Gesetzgebungsinitiative zu KI am Arbeitsplatz vorschlagen, um einen angemessenen Schutz der Rechte und des Wohlergehens der Arbeitnehmer zu gewährleisten? Plant die Kommission eine Initiative zum Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern?
- 3.Arbeitnehmer in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen, vor allem der Gig-Ökonomie, können in besonderem Maße psychosozialen Risiken ausgesetzt sein. Wie wird die Kommission einen kollektiven Ansatz fördern, der Gewerkschaften und solide Tarifverträge umfasst, damit psychischen Störungen am Arbeitsplatz vorgebeugt wird?
- 4.Wird die Kommission in Absprache mit den Sozialpartnern ihre Empfehlung über die Europäische Liste der Berufskrankheiten[2] aus dem Jahr 2022 aktualisieren, um psychische Beschwerden wie Depressionen, Burnout-Syndrom, Angstzustände und Stress darin aufzunehmen? Wird die Kommission diese Empfehlung in eine Richtlinie umwandeln, mit der eine Basisliste der Berufskrankheiten erstellt wird und Mindestanforderungen für ihre Anerkennung und Kriterien für eine Entschädigung festgelegt werden?
- 5.Wird die Kommission die Überarbeitung der Richtlinie 89/391/EWG[3] des Rates in Erwägung ziehen und dabei den neuen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen, die durch erhöhte psychosoziale Risiken, fragmentierte Arbeitsplätze und Änderungen bei der Arbeitsorganisation gekennzeichnet sind?
Eingang: 22.9.2023
Fristablauf: 23.12.2023
- [1] Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2023 über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit (COM(2023)0298)
- [2] Empfehlung der Kommission (EU) 2022/2337 vom 28. November 2022 über die Europäische Liste der Berufskrankheiten, ABl. L 309 vom 30.11.2022, S. 12.
- [3] Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).
Letzte Aktualisierung: 25. September 2023