Bekanntgabe der Kandidaten für die Wahl zum Präsidenten / zur Präsidentin Nominierungen für den ersten Wahlgang bei der Wahl zum Präsidenten / zur Präsidentin sind an den scheidenden Präsidenten zu richten und dem Stellvertretenden Generalsekretär bis Montag, 17. Januar, 17.00 Uhr, zu übergeben (Louise-Weiss-Gebäude, Büro R00.101 „Offener Bereich der Präsidentschaft“)