Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europäischen Kommission
10.10.2024
Der allgemeine Rahmen für die Partnerschaft zwischen der EU und Algerien ist in dem 2002 unterzeichneten Assoziierungsabkommen[1] festgelegt, das eine Vielzahl von Kooperationsbereichen umfasst.
Die EU hat mit Algerien kein Abkommen über die Rückübernahme algerischer Staatsangehöriger in einer irregulären Situation im Hoheitsgebiet der EU oder über die Steuerung der irregulären Migration aus Drittländern geschlossen. Die EU und Algerien haben vereinbart, im Rahmen eines von der Internationalen Organisation für Migration durchgeführten Programms zusammenzuarbeiten, um die unterstützte freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung von in Algerien festsitzenden Migranten in ihre Herkunftsländer zu unterstützen.
Algerien hat bei der Kommission keine Anfrage auf Unterstützung/Finanzierung von Projekten zur Sicherung der Grenze zu Tunesien gestellt, und es laufen keine Gespräche/Überlegungen zu diesem Thema.
- [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A22005A1010%2801%29