Kumulative Auswirkungen des Containerterminals Świnoujście auf Natura-2000-Gebiete
19.2.2025
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-000765/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Hannah Neumann (Verts/ALE)
Nach der Stellungnahme der Kommission C(2024)299 vom 23. Januar 2024 und Einsprüchen von der Stadt Świnoujście sowie polnischen und deutschen Bürgerinitiativen hat die polnische Generaldirektion für Umweltschutz (GDOŚ) am 31. Januar 2025 den Umweltbescheid für das Containerterminal Świnoujście bestätigt, jedoch mit einigen veränderten Umweltauflagen.
In der Genehmigung werden erhebliche Auswirkungen auf das Natura-2000-Gebiet PLH320019 Wolin i Uznam eingeräumt, jedoch keine wesentlichen Effekte auf die seeseitigen Natura-2000-Gebiete (PLH990002, PLB990003) festgestellt. Ein zentraler Kritikpunkt bleibt daher ungelöst, denn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beschränkte sich auf die landseitigen Auswirkungen des Terminalbaus, ohne dass die kumulativen Effekte des Fahrrinnenbaus oder des erhöhten Schiffsverkehrs bewertet wurden. Dazu soll es eine separate Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Nach Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) müssten jedoch alle kumulativen, direkten, indirekten und langfristigen Effekte eines Projekts berücksichtigt werden.
- 1.Wie bewertet die Kommission die angepassten Umweltauflagen?
- 2.Müsste in der Umweltverträglichkeitsprüfung das Projekt nicht in seiner Gesamtheit erfasst werden?
- 3.Wie stellt die Kommission sicher, dass der Schutzstatus von Natura-2000-Gebieten nicht durch unvollständige oder aufgesplittete UVP ausgehöhlt wird?
Eingang: 19.2.2025