Illegaler Handel mit streunenden Hunden
16.6.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-4720/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Sergio Berlato (PPE)
Der Fragesteller hat am 9. Juni 2010 bei der italienischen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen das schwerwiegende Phänomen des illegalen Verbringens streunender Hunde in europäische Länder erstattet, der von sogenannten Tierschutzverbänden und Betreibern von Tierheimen durchgeführt wird.
Den der oben erwähnten Klageschrift beigefügten Unterlagen lässt sich eindeutig entnehmen, dass dem Phänomen der streunenden Tiere in den Regionen Süd- und Mittelitaliens nicht zuvorgekommen wird und diesbezüglich auch keine Kontrollen stattfinden. Es wird vielmehr ausgenutzt, um Hunde zu fangen, die dann auf einem Schwarzmarkt weiterverkauft werden, wobei die herrenlosen Tiere vor allem in die Schweiz und nach Deutschland verbracht werden, wo man für die Adoption eines Hundes bezahlen muss, woran die illegalen Hundehändler folglich verdienen.
Es wurde festgestellt, dass einige Tiere, die sich nicht mehr in Italien befanden, weiterhin in den Verzeichnissen der Tierheime geführt und sogar zur Fernadoption freigegeben wurden. Auf diese Weise wurden ahnungslose Bürger getäuscht, die auf ihre Anfrage, die adoptierten Hunde sehen zu wollen, von den Betreibern der Tierheime bedroht und teilweise sogar angegriffen wurden. Letztere wollten verheimlichen, dass sich viele der Hunde bereits außerhalb Italiens befanden oder schlimmstenfalls sogar an Vertreter der Vivisektion und der industriellen Forschung an Lebewesen weiterverkauft wurden.
In Anbetracht dessen wird die Kommission gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- 1.Hat die Kommission Kenntnis von dem oben dargestellten Sachverhalt?
- 2.Welche Maßnahmen gedenkt sie einzuleiten, um den illegalen Handel mit streunenden Hunden auf europäischem Boden zu unterbinden?
- 3.Hält die Kommission es für angemessen, eine diesbezügliche Sensibilisierungskampagne durchzuführen, um die europäischen Bürger darüber aufzuklären, wie sie Tierheime erkennen können, die nicht ordnungsgemäß geführt werden?
ABl. C 191 E vom 01/07/2011